Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 15.3.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Obwohl der Konzern das 2. Jahr in Folge ein negatives Ergebnis vorlegt, unterstützt die SdK den Entlastungsvorschlag. Das Konzernergebnis v. St. in Höhe von -30,0 Mio. Euro (Vj. -16 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus einem hohen operativen Verlust im Mühlenbereich Inland (sehr wettbewerbsintensives Umfeld, die Mehlpreise decken die Vollkosten nicht) und aus hohen Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Kartellverfahrens aus dem Jahre 2008. Mit dem Kartellverfahren ( Geldbuße 23,8 Mio. Euro) hat der amtierende Vorstand ursächlich nichts zu tun.
Der Vorstand hat zahlreiche personelle Veränderungen vorgenommen, ein umfangreiches Restrukturierungs-Programm beschlossen und die Compliance-Struktur weiter verfeinert. Die übrigen Geschäftsbereiche außerhalb des deutschen Mühlenbereichs wie die Kampffmeyer Food Innovations, Müller\'s Mühle sowie das Auslandsgeschäft in Polen und Ungarn haben positive Ergebnisse erwirtschaftet.
Viel Energie wurde darauf verwandt eine Kapitalerhöhung, eine Verlängerung der Kreditzusagen über den 30. März 2012 hinaus sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von nominal 20 Mio. Euro durch die Hauptversammlung vorzubereiten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit aus dem vorliegenden Bericht erkennbar, die nach Gesetz und Satzung ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen, sowie den Vorstand überwacht und in Fragen der Unternehmensführung beraten. Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit lagen auf der schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns, sowie auf den Konsequenzen aus dem laufenden Kartellverfahren. Rechtskundige Berater wurden hinzugezogen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung von KPMG AG bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinsichtlich der vom AP erbrachten Leistungen wird davon ausgegangen, dass es sich bei den sogenannten \"sonstigen Leistungen\" im vergangenen Gj. um Leistungen handelt, die im Zusammenhang mit dem Abschluss stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Zustimmung zu versagen. Denn die SdK ist der Ansicht, dass Leistungen, die mit dem Abschluss nichts zu tun haben, zusammen mit den erbrachten Steuerberatungsleistungen 25% des Prüfungshonorars für die Abschlussprüfung nicht übersteigen sollte. Die SdK regt an, die Position \"sonstige Leistungen\" künftig genau nach Art der Leistung aufzuschlüsseln.
TOP 5
Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Josef Pröll zum Mitglied des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Kandidat wurde durch das Amtsgericht Hamburg für ein zwischenzeitlich ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrats eingesetzt. Eine offizielle Wahl durch die Hauptversammlung ist nunmehr erforderlich. Gemäß den vorliegenden Unterlagen verfügt er über die nötige Qualifikation.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 sowie über eine entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die bestehende Ermächtigung ist zum überwiegenden Teil in Gebrauch genommen worden. In Anbetracht der finanziellen Situation des Konzerns (siehe TOP 2) ist die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2012 folgerichtig. Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt, das lediglich zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden kann.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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