Hauptversammlung der Heiler Software AG am 7.3.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Heiler Software Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011, sowie der erläuternden Berichte des Vorstands
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010/2011
Ablehnung
Begründung:
Das Unternehmen besteht nun seit 25 Jahren, ist seit über 11 Jahren an der Börse, ist schuldenfrei, hat eine grundsolide Bilanz, eine hohe EK-Quote von 82%, verfügt über eine hohe Liquidität von 15,8 Mio. Euro, hat ca. 120 Mitarbeiter. Das unverwässerte Ergebnis beläuft sich je Aktie auf Euro 0,13 Euro.
Die Vorstände erhielten die erfolgsabhängige Komponenten: Vorstandsvorsitzender Rolf J. Heiler Euro 185.203,00, Finanzvorstand Dr. Wolfgang A. Köstler Euro 92.488,00, Vertriebs- und Marketingvorstand EMA Frank Schmidt Euro 97.946,00, Vertriebs- und Marketingvorstand APAC Dirk Häußermann Euro 25.000,00 (für 3 Monate von Juli bis September, ist erst seit Juli 2011 berufen). Damit beliefen sich die gesamten Vergütungen der Vorstände auf: Vorstandsvorsitzender Rolf J. Heiler Euro 497.326,00, Finanzvorstand Dr. Wolfgang A. Köstler Euro 284.914,00, Vertriebs- und Marketingvorstand EMA Frank Schmidt Euro 252.114,00 Vertriebs- und Marketingvorstand APAC Dirk Häußermann Euro 67.445,00 (für 3 Monate von Juli bis September, ist erst seit Juli 2011 berufen).
Es ist untragbar, dass die Vorstände für ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr sehr hohe variable Vergütungen erhalten, die Aktionäre aber nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen und keine Dividende erhalten sollen. Eine Dividendenausschüttung je Aktie in Höhe von mindestens Euro 0,03 wäre angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Enthaltung
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im schwierigen Geschäftsjahr 2010/2011 gut entwickelt; Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden. Somit könnte der Vorstand entlastet werden. Da die Vorstände eine sehr hohe erfolgsabhängige Vergütung bezogen haben, die Aktionäre aber nicht am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen, nur eine Enthaltung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Enthaltung
Begründung:
Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand unterstützt und beraten. Somit könnte der Aufsichtsrat entlastet werden. Da die Vorstände eine sehr hohe erfolgsabhängige Vergütung bezogen haben, die Aktionäre aber nicht am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden sollen, nur eine Enthaltung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung:
Die SdK fordert einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 7 bis 10 Jahren. Es soll damit eine zu große Vertraulichkeit zwischen der Prüfungsgesellschaft und der zu prüfenden Gesellschaft verhindert werden.
Es ist nicht bekannt, seit wann der zu bestellende Abschlussprüfer die Gesellschaft prüft. Ggf. wird in der Hauptversammlung gefordert, den Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu wechseln.
TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung von aufgrund der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung erworbener und künftig noch zu erwerbender Aktien
Ablehnung
Begründung:
Der Share Matching Plan ist nicht bekannt. Außerdem wird auf Begründung von TOP 7 verwiesen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener inländischer und ausländischer Unternehmen sowie Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener inländischer und ausländischer Unternehmen (Aktienoptionen) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals V zur Bedienung dieses Aktienoptionsplans 2012 der Heiler Software AG und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung:
Die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals zur Bedienung dieses Aktienoptionsplans führt zur Verwässerung bei den Aktionären. Zudem hat sich die Ausgabe von Aktienoptionen überwiegend als ein von hohen Kosten begleitetes, nicht wirksames Mittel zur nachhaltigen Steigerung des Aktienwertes erwiesen. Die SdK lehnt daher die Ausgabe von Aktienoptionen ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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