Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.03.12



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Hauptversammlung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft am 22.03.2012


Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch


Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010/2011



Ablehnung.
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, rund 1/3 des Konzernjahresüberschusses auszuschütten. Dies widerspricht den Vorstellungen der SdK, wonach der Konzernjahresüberschuss zumindest hälftig zwischen den Aktionären und der Gesellschaft zu teilen ist. Es besteht auch kein spezifischer Anlass, von dieser Vorgabe abzuweichen.



TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011




Zustimmung.

Begründung:
Die Gesellschaft konnte im Berichtsjahr den Umsatz um 24,3 % auf € 67,8 Mio. und den Konzernjahresüberschuss um 56,0 % auf € 7,5 Mio. steigern. Daraus kann auch gefolgert werden, dass der Vorstand seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Es ist auch kein anderer Grund dafür erkennbar, den Vorstandsmitgliedern die Entlastung zu verweigern.



TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011



Zustimmung.

Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr stabil entwickelt und konnte sowohl Umsatz als auch Ergebnis deutlich steigern. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 5 Sitzungen, bei denen alle Aufsichtsratsmitglieder vollzählig vertreten waren. Es ist auch kein anderer Grund dafür erkennbar, den Aufsichtsratsmitgliedern die Entlastung zu verweigern.


TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012




Ablehnung.
Begründung:
Im Berichtsjahr waren die Gebühren des Abschlussprüfers für die Prüfungsleistungen (€ 135 TS) nahezu identisch mit den Gebühren für Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen (€ 102 TS). Damit entstehen aber Zweifel an der Unabhängigkeit der zur Wahl stehenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Da die Unabhängigkeit eine grundlegende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung ist, wird Seitens der SdK gegen die Wahl der BDO AWT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestimmt.



Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.




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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.