a.o. Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding AG am 28.02.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft auf die Zech Group GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt \"squeeze outs\" aus prinzipiellen Gründen ab, da sie im Grunde nichts anderes als eine Eineignung zu Gunsten Privater darstellen. Angesichts der vorgelegten Daten und Zahlen und der in den letzten Hauptversammlungen gemachten Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erscheint im vorliegenden Fall außerdem auch die angebotene Ausgleichszahlung deutlich zu niedrig. Dies wird in der a.o. Hauptversammlung ausführlich und kritisch hinterfragt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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