Hauptversammlung der Bertrandt AG am 15. Februar 2012 in Sindelfingen
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2011 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2011 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Gesellschaft hält sich im Rahmen von 40 bis 60 % des Konzernergebnisses.
Es werden knapp über 40 % ausgeschüttet.
Insgesamt erhöht sich die Dividende von € 1,20 auf € 1,70, d. h. die Dividende steigert sich um über 30 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat gut gearbeitet.
Es wurden ca. 2.000 neue Mitarbeiter eingestellt.
Das Ergebnis sowie die Umsatzerlöse wurden über 30 % gesteigert.
Der Aktienkurs hat sich ebenfalls gut entwickelt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Aufsichtsrat hat Vorstand gut beraten und gut überwacht.
Dies lässt sich am Ergebnis sowie der Umsatzsteigerung als auch an der großen Anzahl an neuen Mitarbeitern ablesen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Veränderung der Vergütung des Aufsichtsrats und eine entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung bleibt im Grunde gleich und verändert sich nur für den Aufsichtsratsvorsitzenden von dem zweieinhalbfachen auf das vierfache.
Insgesamt ist die Aufsichtsratsvergütung als moderat im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen anzusehen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Ablehnung
Begründung: Der Abschlussprüfer erbringt außer den Abschlussprüferleistungen noch sonstige Leistungen, u. a. Steuerberatungsleistungen für das Unternehmen.
Als Grenze, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in Bezug auf Honorierungen nicht zu gefährden, sieht die SdK einen Anteil von 25 % auf sonstige Honorierungen im Vergleich zur Abschlussprüferhonorierung vor.
Dieser Anteil ist hier bei weitem überschritten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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