a.o. Hauptversammlung der Triumph International Aktiengesellschaft am 22.12.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Triumph International Aktiengesellschaft auf die Triumph International Holding GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung.
Begründung:
Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen heraus jeglichen Squeeze-Out ab. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der Squeeze-Out Preis je Aktie mit 76,55 Euro weit unter dem fairen Wert der Aktie und unter dem gesetzlichen Minimum (3-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntmachung des Squeeze-Outs) liegt. Die SdK wird daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen und im Nachgang der Hauptversammlung auf dem Wege des Spruchverfahrens eine Nachbesserung für die freien Aktionäre zu erstreiten versuchen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|