Hauptversammlung der Hansen Sicherheitstechnik AG am 22.12.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es werden mehr als 50% des Bilanzgewinns ausgeschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Innerhalb des Vorstands bzw. im Verhältnis zum Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2010 erkennbar Reibungspunkte. Diese sind für die außen stehenden Aktionäre nicht transparent. Eine Entlastung kann daher nicht erfolgen.
Zur HV für das Jahr 2010 wurde überdies verspätet eingeladen. Auch dies steht einer Entlastung entgegen.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Die Entlastung ist aus denselben Gründen zu versagen wie zu TOP 3.
TOP 5
Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten stammen allesamt aus dem Lager des Hauptaktionärs. Die Unparteilichkeit des Aufsichtsrates ist nicht gewährleistet.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Es soll offensichtlich rückwirkend eine Vergütung für die Jahre 2008 und 2009 beschlossen werden. Wenn aber diese Tätigkeiten vergütet werden sollten, hätten diesbezügliche Beschlüsse auf früheren Hauptversammlungen gefasst werden können und müssen.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Ablehnungsgründe sind derzeit nicht ersichtlich.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.08.2010 betreffend die Durchführung einer Sonderprüfung
Ablehnung
Begründung:
Die Sonderprüfung liegt im Interesse der Gesellschaft. Es geht um rechtswidrige Eingriffe des Großaktionärs in die Geschäftsführung der Gesellschaft. Der frühere Vorstand hatte im Geschäftsbericht 2009 mitgeteilt, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2009 Nachteilszufügungen durch den Hauptaktionär ausgesetzt wurden, die nicht kompensiert wurden.
Leider hat die Gesellschaft bisher nichts getan, um die der Sonderprüfung zugrunde liegenden Vorgänge transparent zu machen. Die Sonderprüfung sollte deshalb im Interesse der außen stehenden Aktionäre durchgeführt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
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