Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 22.12.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der 118000 AG am 22.12.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH

Zustimmung

Begründung: Die Umstände, die zur Notwendigkeit dieser Veräußerung geführt haben, erscheinen der SdK als äußerst ungünstig und erfordern weiterer Klärungen. So ist zum Beispiel offen, wie es dazu kommen konnte, dass eine so kurzfristige Kündigung der Datensatzverträge möglich war und vom Vorstand keine Absicherungen in dieser Hinsicht getroffen wurden. Unabhängig von den jetzigen Beschlüssen bedarf dieser Sachverhalt eventuell einer Sonderprüfung. Auf Grund der drohenden Insolvenz des Unternehmens wird die SdK jedoch unter folgenden Bedingungen dem Vertrag zum Verkauf der GoYellow GmbH an die „GelbeSeiten“-Verlage zustimmen:

- Die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die auf Seiten der 118000 AG bestehen bleiben, schmälern die Einnahmen aus dem Verkauf nicht signifikant und haben keine rechtlichen Folgen für die Gesellschaft.

- Die SdK sieht in den neuen Geschäftsmodellen der 118000 AG in Form von „PeterZahlt“ und „CheapCalls“ keine Zukunft und keine Aussicht auf längerfristige Erfolge. Deshalb sollte der Betrieb dieser Geschäftszweige nach dem Verkauf der GoYellow GmbH eingestellt werden, um ein weiteres Verbrennen von Eigenkapital sowie der durch den Verkauf erzielten Erträge vorzubeugen.

- Kann der aktuelle Vorstand der 118000 AG unter Leitung von Klaus Harisch keine neuen, aussichtsreichen Produktstrategien mehr vorlegen oder eine vielversprechende Prognose für die Produkte „PeterZahlt“ oder „CheapCalls“ vorlegen, fordert die SdK dessen Rücktritt, auch hinsichtlich der strategischen Fehlausrichtung in der Vergangenheit.

- Wenn keine neue erfolgreiche Marktausrichtung vorliegt, könnte der Gesellschaftszweck, aus Sicht der SdK, in Zukunft aus dem Weiterführen der aussichtsreichen Klageverfahren gegenüber der Deutschen Telekom bestehen. Auch die in dem Kaufvertrag festgeschriebenen Erlöse könnten für diese aufgewendet werden. Zu diesem Zweck würde dann ein neuer, juristisch qualifizierter Vorstand zur Wahl gestellt werden. Dies ist die wohl effizienteste Möglichkeit den Schaden bei Gläubigern und Aktionären zu verringern.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so wird die SdK den Antrag ablehnen und einen Antrag auf ein geordnetes Insolvenzverfahren stellen, um die Anleger vor weiteren Verlusten zu schützen und einen Insolvenzverwalter die Liquidierung der Unternehmensteile durchführen zu lassen.

TOP 2
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von Vermögensverwalter Nicolas Mathys zum Nachfolger des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Georg Steiger stimmt die SdK unter folgenden Bedingungen zu:

- Die SdK setzt in ihren Abstimmungsrichtlinien voraus, dass ein Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens nicht mehr als fünf weitere Mandate innehalten sollte, um das nötige Engagement, die Zuverlässigkeit und den damit einhergehenden Zeitaufwand, der mit dem Aufsichtsratsposten einhergeht, erfüllen zu können. Herr Nicolas Mathys ist aktuell in sechs anderen Gesellschaften Mitglied des Verwaltungsrates. Sollten diese Mandate im Zuge seines Berufes als Vermögensverwalter bestehen und nicht als externe, zusätzliche Posten zu sehen sein, wird die SdK zustimmen und von Herr Mathys eine verantwortungsvolle Wahrnehmung des Aufsichtsratsamtes - die Anwesenheit bei Aufsichtsratssitzungen mit inbegriffen – erwarten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.