Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 14.12.11



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a.o. Hauptversammlung der Medion AG 14.12.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der Lenovo Germany Holding GmbH

Ablehnung
Begründung: Die Abfindung berücksichtigt mit 3,25 % ungenügend den gesunkenen risikolosen Kapitalmarktzins, der zum 14.12. sich wesentlich anders darstellen wird.
Die freie Liquiditätsreserve wurde pauschal mit 50 Mio. € angesetzt, nicht jedoch nachvollziehbar abgeleitet.
Der Abfindungsbetrag ist damit zu niedrig angesetzt.
Für die Ausgleichszahlung gilt dies analog. Zusätzlich gilt, dass nicht der Kapitalisierungssatz von 6,22 %, sondern ein pauschalierter Satz von 4,3 % angesetzt wurde. Diese Methode entspricht nicht dem maßgeblichen BGH-Urteil.
Die deutsche Lenovo GmbH wird möglicherweise nicht in der Lage sein, die Abfindung und mögliche Ausgleichszahlungen zu finanzieren, so dass die Lenovo Singapore eine weiche Patronatserklärung abgegeben hat. Sie ist jedoch nicht die Muttergesellschaft, sondern eine Tochtergesellschaft der Lenovo Group Ltd., Hongkong. Die Verbindlichkeit der Patronatserklärung wäre für die freien Aktionäre höher, wenn zusätzlich die Muttergesellschaft, die Lenovo Group Ltd., Hongkong, die Patronatserklärung abgegeben hätte.

TOP 2
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Herr Stützle soll weiter den ARV leiten.
Die neuen Mehrheitseigentümer beanspruchen zu Recht zwei Mandate: Beide sind jedoch nicht von der Lenovo Singapore, sondern der Muttergesellschaft Lenovo Group Ltd..

TOP 3
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Änderung des Geschäftsjahres erscheint vor dem Hintergrund des Eigentümerwechsels (dort anderes Geschäftsjahr) vertretbar.

TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung der Erfolgsbeteiligung und Anhebung der fixen Bezüge deckt sich mit der Auffassung der SdK von einer unabhängigen Institution Aufsichtsrat, der Kontroll- und Überwachungsaufgaben zu erfüllen hat (Duales Prinzip), nicht jedoch eigene Geschäftsinteressen zu verfolgen hat wie im amerikanisch gepräften Board-Prinzip.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es soll der Medion Abschlussprüfer beauftragt werden. Vor dem Hintergrund der Prüfung eines Rumpfgeschäftsjahres halten wir aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen die Beibehaltung des bisherigen Abschlussprüfers für angemessen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.