Hauptversammlung der Teles AG am 05.12.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien
Zustimmung
Begründung: Diese Beschlussvorlage ist problemlos und ohne Nachteile für die Aktionäre.
TOP 4
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Wahrscheinlich gibt es keine andere Möglichkeit, um die Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung bedingten Kapitals an die Kapitalherabsetzung
Zustimmung
Begründung: Diese Anpassung ist im Sinne der Aktionäre richtig. Allerdings wäre eine vollständige Streichung noch besser gewesen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand ist selbst für die desolate Situation der Gesellschaft verantwortlichdurch unternehmerische Fehlentscheidungen. Nur die Darlehen des Großaktionärs und Vorstandsvorsitzenden Schindler haben Teles vorerst vor der Insolvenz gerettet.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Zustimmung
Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Steuerberatungsleistungen halten sich gerade noch so in einem tolerierbaren Rahmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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