Abstimmverhalten zur a.o. Hauptversammlung der Süd-Chemie AG
am 22.11.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Süd-Chemie Aktiengesellschaft auf die Clariant AG, Muttenz, Schweiz (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten anderer privater Eigentümer aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Zudem erscheint die ermittelte Barabfindung aus Sicht der SdK als zu niedrig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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