Hauptversammlung der Sektkellerei Schloss Wachenheim AG am 1. Dezember 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Während der Konzerngewinn pro Aktie um 50% anstieg wird die Dividende auf EUR 0,20 verdoppelt. Mit der Hoffnung auf weitere überproportionale Dividendenausschüttungen, bei gleichzeitig sinkender Verschuldung, kann die SdK dem Vorschlag zustimmen, obwohl die Ausschüttungsquote mit 17% des Konzerngewinns noch viel zu niedrig ist und die EK-Quote von 46% bereits jetzt sehr komfortable Höhen erreicht hat.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011.
Zustimmung
Begründung: In fast allen Belangen hat sich die Position des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr verbessert. Speziell im Bereich der höhermargigen alkoholfreien Sekte und Weine (Umsatz + 13%) konnten Marktanteile gewonnen werden. Zusätzlich haben sich die Kostenstrukturen weiter verbessert, so dass die EBIT Marge von 6,5% auf 7,2% anstieg. Trotz der nach wie vor hohen Investitionen blieb die Verschuldung stabil und sollte in Zukunft gesenkt werden können.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011.
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 3. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die sonstigen Gebühren in Höhe von 60 Tsd EUR, bei einem Gesamthonorar von 174 Tsd EUR, sind noch akzeptabel und damit ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage gestellt. Lobend zu erwähnen ist, dass die Prüfkosten insgesamt von EUR 319 Tsd deutlich auf EUR 174 Tsd gesunken sind.
TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat. Herrn E. Thometzek als Ersatz für den verstorbenen AR Herrn A. Both
Zustimmung
Begründung: Herr Thometzek scheint als Vorstandsvorsitzender der Zürich Beteiligungs AG sowie als AR in mehreren Gesellschaften profunde Finanzkenntnisse zu besitzen, so dass er nicht nur die Kontrollpflichten ausüben kann, sondern auch mit Beratung und Kontakten zum Erfolg der SSW beitragen kann.
TOP 7
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung.
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Erhöhung des Grundkapitals um die gesetzlich maximal zulässigen 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Dieses lehnt die SdK ab, die der Auffassung ist, dass größere Sacheinlagen (größer 10% des Grundkapitals) über die Tagesordnung einer Hauptversammlung nebst entsprechender Berichterstattung erfolgen sollten.
TOP 8
Aufhebung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung.
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.
TOP 9
Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss.
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert aus Transparenzgründen grundsätzlich die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge. Bei einem zweiköpfigen Vorstand können ohnehin aus der Gesamthöhe der Vorstandsbezüge die individuellen Bezüge näherungsweise geschätzt werden, so dass aus Sicht der SdK eine Offenlegung ohne Probleme erfolgen kann.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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