Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.09.11



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Hauptversammlung der IMW Immobilien SE am 28.09.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die IMW Immobilien Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31. März 2011 abgelaufene Geschäftsjahr 2010/2011.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der IMW Immobilien Aktiengesellschaft

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat erfreuliche Ergebnisse erwirtschaftet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Wegen des außergewöhnlich großen Betrages für sonstige Bestätigungsleistungen erfolgt die Ablehnung.

TOP 5
Maßnahmen zur Flexibilisierung der Rücklagen

Zustimmung
Begründung: Um die Dividendenfähigkeit der Gesellschaft herzustellen im Sinne aller Aktionäre erfolgt die Zustimmung zur Kapitalmaßmaßnahme.

TOP 6
Beschlussfassung über die Abberufung des Verwaltungsratsmitglieds Nigel Le Quesne mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung

Ablehnung
Begründung: Bisher liegt keine Begründung für eine so weitreichende Maßnahme wie die Abberufung eines Verwaltungsratsmitgliedes vor.

TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung zum Verwaltungsrat der IMW Immobilien SE

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen den Kandidaten. Auch ist der Wunsch des Großaktionärs auf Vertretung im Verwaltungsrat verständlich. Dies alleine kann aber keine Begründung für eine Abwahl und Neuwahl sein.

TOP 8.1
Änderung von § 1.2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Satzungsänderung.

TOP 8.2
Änderung von § 4.1.1 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)

Ablehnung
Begründung: Eine HV im Ausland wäre zum Nachteil der deutschen Aktionäre und mit größeren Kosten für die Gesellschaft verbunden. Die Beschlussvorlage ist deshalb völlig unverständlich.

TOP 8.3
Änderung von § 5.2.9 der Satzung (Vergütung des Verwaltungsrats)

Enthaltung
Begründung: Grundsätzlich ist eine Erhöhung richtig. Die neue Höhe und insbesondere das Dreifache für den Vorsitzenden erscheint aber zu viel.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.