Hauptversammlung der REpower Systems AG am 21. September 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REpower Systems AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010/2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch („HGB“) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Fortführung der im letzten Jahr wiederaufgenommenen Dividendenpolitik auch angesichts des auf der Tagesordnung stehenden Squeeze out wird von der SdK begrüßt. Das die Dividendenhöhe nicht die von der SdK geforderte, in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erreicht, ist zum einen kreditvertraglichen Ausschüttungsrestriktionen und zum anderem der Wachstumsfinanzierung geschuldet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Auftragseingang, Umsatz, Gesamtleistung und operatives Ergebnis haben sich in einem für die Branche schwierigen Marktumfeld mehr oder weniger stabil entwickelt, der Cashflow konnte sogar ausgebaut werden. REpower konnte die Beschäftigtenzahlen zudem erneut steigern und scheint weiterhin technologisch und strategisch gut aufgestellt zu sein. Die Dividendenzahlung wird fortgesetzt und die Kapitalmarktkommunikation sorgt für ein hohes Transparenzniveau.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2010/2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit für die SdK ersichtlich, seine Kontroll- und Beratungsfunktion erfüllt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken. Die für das abgelaufene Geschäftsjahr neben den Abschlussprüfungskosten an den Prüfer gezahlten Honorare entfielen dabei nach Angaben des Unternehmens auf prüfungsnahe Dienstleistungen, so dass die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung nicht gefährdet wurde. Steuerberatungsleistungen gab es anders als im Vorjahr im Berichtsjahr nicht.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam, Niederlande (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“)
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten von anderen privaten Eigentümern aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Zudem erscheint die ermittelte Barabfindung aus Sicht der SdK als zu niedrig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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