Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG am 07.09.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2010/2011 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben
gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Auch wenn der turn-around alles andere als geschafft ist, konnte der Vorstand das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern und ein kleines, positives operatives Ergebnis erwirtschaften.
Es gilt allerdings zu beachten, dass dieses Ergebnis im Wesentlichen durch ein extrem abgesunkene Risikovorsorge zum anderen durch Wertaufholungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich aus Wertaufholung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gekennzeichnet ist.
Negativ muss ins Feld geführt werden, dass die sog. Finanzierungsberatung, die ein Schwerpunkt des neuen Geschäftsfeldes darstellen soll, immerhin noch einen stattlichen Verlust von ca. € 33,00 Mio. erwirtschaftet.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Man muss sich schon die Frage stellen, ob am Aufsichtsrat unserer Gesellschaft die Diskussion um leistungsbezogene Vergütung und guter corporate governance in dieser Frage vollständig sowie die Übertreibungen der „Finanzindustrie“ vollkommen vorbeigegangen ist.
Obwohl die Gesellschaft selbst unter Berücksichtigung von Sonderfaktoren noch nicht einmal in der Lage war, die kalkulatorischen EK-Kosten zu verdienen, sind die variablen Bezüge höher als die Fixa.
Dem AR-Vorsitzenden Bruno Scherrer ist dessen ungeachtet die Entlastung deswegen schon nicht zu erteilen, da Herr Scherrer das Aktionariat ganz offensichtlich als eine un-zumutbare Belästigung empfindet und auch bei der HV des Jahres 2010 fehlte.
Dem Mitglied Herrn Brahin kann allein deswegen keine Entlastung erteilt werden, da dieser in einer für die Gesellschaft existentiellen Phase ausweislich des AR-Berichtes nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen in Form der Teilnahme an AR-Sitzungen nachzukommen (Teilnahme an nur 1 Sitzung).
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung:
Die Honorare des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für „sonstige Leistungen“ haben im abgelaufenen Geschäftsjahr über 40% gemessen am Prüfungshonorar ausgemacht. Die SdK hält aber allenfalls einen Anteil von maximal 25% für „sonstige Beratungsleistungen“, wenn überhaupt mit der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers für vereinbar.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung/Ablehnung
Zustimmung:
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Baustert bestehen keine Bedenken.
Ablehnung:
Begründung: Herr Kirchhoff überschreitet als operativ tätiger Kandidat die von der SdK als sinnvoll erachtete Mandatsobergrenze (3) auch ohne das Mandat bei der IKB.
Herrn Scherrer sind die Aktionäre ohnehin vollkommen gleichgültig, was dieser durch seinen beeindruckende Nichtpräsenz bei HVen dokumentiert. Wer kein Interesse an uns Aktionäre hat, sollten von uns auch nicht gewählt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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