Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Gegen den Vortrag des durch Wertberichtigungen von Forderungen an den Großaktionär entstandenen Bilanzverlustes bestehen keine Einwände.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat tragen die Verantwortung für die
Ausleihungen von etwa zwei Dritteln des Eigenkapitals an Gesellschaften des
Großaktionärs, hauptsächlich die Garbe Holding AG & Co. KG, die nun überwiegend wertberichtigt wurden und die Gesellschaft in eine möglicherweise
existenzbedrohende Schieflage geführt haben. Diese Ausleihungen an insbesondere die Garbe Holding AG & Co. KG haben sich seit Ende 2008 kontinuierlich zulasten von Ausschüttungen an alle Anteilseigner bzw. Neuinvestitionen in neue
Immobilienprojekte nach oben entwickelt. Ob es hierbei Pflichtverletzungen der
Organe gegeben haben könnte und ob die Ausleihvorgänge im Interesse des
Konzerns waren, wird auf der Hauptversammlung zu klären sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 3!
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat nach wie vor kein Vertrauen zur vorgeschlagenen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der MDS Möhrle GmbH, Hamburg, die der SdK aus den Vorgängen rund um die Aktiengesellschaften MWG Biotech AG sowie Genescan AG langjährig bekannt ist. Aus Sicht der SdK ist MDS Möhrle grundsätzlich nicht
geeignet, die Abschlussprüfung bei börsennotierten Aktiengesellschaften
vorzunehmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat angesichts der Vorgänge um die o. g.
Vermögensvernichtung durch Ausleihvorgänge an die Garbe-Gruppe kein Vertrauen mehr zu Vertretern des Großaktionärs, bei denen Zweifel an deren Unabhängigkeit bestehen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 6!
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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