Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.08.11



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Hauptversammlung der Lang & Schwarz Wertpapierhandelsbank AG am 31.08.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzern-abschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Nach jahrelanger Durststrecke ist L&S nach Auflösung der Rückstellung für den EdW erstmals wieder dividendenfähig. Mit den vorgeschlagenen 0,59 EUR je Aktie werden rund 80 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft gut aufgestellt. Insbesondere die Neuordnung des Konzerns zur Vermeidung von Zahlungen an den EdW war gelungen und führte zur Dividendenfähigkeit der Gesellschaft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung des Vorstands ordnungsgemäß nachgekommen. Der Bericht des Aufsichtsrates ist jedoch recht kurz und allgemein gehalten und wird kritisch hinterfragt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die zur Wiederwahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder haben in der Vergangenheit bewiesen, dass Sie die mit dem Amt verbundenen Pflichten gewissenhaft ausüben. Es wird jedoch eine Einzelwahl beantragt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über Umfirmierung

Zustimmung
Begründung: Der Verzicht der Bezeichnung \"Wertpapierhandelsbank\" ist Folge der Änderung des Unternehmensgegenstandes. Die Änderung des Unternehmensgegenstandes ist erforderlich, um die Zwangsmitgliedschaft in dem EdW sowie die damit verbundenen weiteren Belastungen aus dem Schadensfall Phönix zu vermeiden.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderung zum Unternehmensgegenstand

Zustimmung
Begründung: Die Änderung des Unternehmensgegenstandes ist erforderlich, um die Zwangsmitgliedschaft in dem EdW sowie die damit verbundenen weiteren Belastungen aus dem Schadensfall Phönix zu vermeiden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung eines Vorratsbeschlusses zur Änderung des Unternehmensgegenstandes

Zustimmung
Begründung: Von dem Vorratsbeschluss zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um das Einlagengeschäft ist kein Gebrauch gemacht worden. Nach der Konzernneuordnung ist die Ermächtigung obsolet, da das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft allenfalls von den Tochtergesellschaften betrieben werden könnte.

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der genehmigten Kapitalia I und II gemäß § 6 Abs. 7 u. 8 der Satzung, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Eine Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 50 % des Grundkapitals (4,719 Mio. EUR) wird nicht zugestimmt. Auch wenn es sich hierbei lediglich um einen Vorratsbeschluss handelt, übersteigt die Höhe die von der SdK für allgemein angemessen angesehene Grenze von 25 % deutlich. Auch die weitreichende Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugsrechten könnte zu einer Verwässerung der Anteile der Altaktionäre führen und ist abzulehnen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.