Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der REAL2 Immobilien AG am 30.08.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REAL2 Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die REAL2 Immobilien AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Nachdem in 2009 bekanntlich erfolgreiche Geschäfte zum Abschluss gebracht werden konnten, ist das Jahr 2010 von interessanten Neuprojekten gekennzeichnet. Diese Neuprojekte werden zum geringeren Teil im laufenden Geschäftsjahr Erfolge zeigen, i.W. aber 2012. Der Abschluss der Altgeschäfte schlägt sich in erhöhten liquiden Mitteln nieder. Insgesamt erscheint die Basis des Unternehmens durch die Aktivitäten des Vorstands gestärkt. Daher kann Entlastung erteilt werden

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die KPMG hat einen übersichtlichen Bericht vorgelegt. Daraus sind keine Mängel ersichtlich. Das Testat ist uneingeschränkt.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen stellt lediglich die Anpassung an die Realitäten dar.

TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von T€ 258 abgeschlossen. Hintergrund sind laufende Kosten und Kosten für die neuen Projekte, deren Realisierung 1 bis 2 Jahre dauert. Der Fehlbetrag verkürzt den Bilanzgewinn. Vor diesem Hintergrund ist der Vortrag auf neue Rechnung sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.