Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.08.11



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Hauptversammlung der Deutsche Balaton AG am 31.08.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich nicht aus, kauft aber regelmäßig und zu guten Konditionen Aktien zurück. Auch der Kursverlauf, die Steigerung des Aktienwertes kann sich sehen lassen. Da die Gesellschaft ohnehin nicht ausschüttet, kann es den Aktionären auch gleich sein, ob der Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird (Vorschlag des Vorstands) oder in andere Gewinnrücklagen eingestellt (Vorschlag des AR), soweit zulässig.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des einzigen Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Weder im GB noch sonst werden die Gründe für die Abberufung des Vorstands Jörg Janich mit sofortiger Wirkung am 02.03.2011 dargelegt. Diese Entscheidung des AR wird auf der HV zu hinterfragen sein. Bis dahin muss davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund für die sofortige Abberufung vorliegt und etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen sind.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft war 2010 erfolgreich, der AR hat hier sicherlich seinen Teil beigetragen. Dem Bericht des AR ist neben den üblichen Allgemeinplätzen immerhin zu entnehmen, dass er sich intensiv mit der Unternehmensstrategiebeschäftigt und diese offensichtlich aktiv mitgestaltet. ABER der AR hat die Anwendung der Empfehlungen des DCGK durch Beschluss vom 05.11.2010 erneut abgelehnt. Dieser Beschluss steht einer Entlastung definitiv entgegen.

TOP 5
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Der aktuelle Börsenkurs ist vergleichsweise hoch, der Verschuldungsgrad gering und der vorgesehene Bezugsrechtsausschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem handelt es sich um einen Vorratsbeschluss; Vorstand und AR sollten schon in eigenem Interesse auf günstige Bedingungen für die Ausgabe von Schuldverschreibungen achten.

TOP 6
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2, 315a Abs. 1 HGB über das Unterlassen der nach §§ 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben (Unterbleiben der individualisierten Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung)

Ablehnung
Begründung: Nachdem wir uns jahrelang um mehr Transparenz bemüht haben und der Gesetzgeber schließlich ein Einsehen hatte, ist schlicht kein Argument denkbar, das für diesen Beschluss spricht.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung erfolgt unter Vorbehalt. Auf der HV wird noch zu hinterfragen sein, ob und in welcher Höhe neben der Abschlussprüfung Beratungsleistungen erbracht wurden, seit wann die Gesellschaft zum AP bestellt wird und wie häufig die Prüfer intern wechseln.

TOP 8
Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Möglichkeit, die Verbriefung der Aktien verlangen zu können, ist durchaus zu begrüßen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.