Hauptversammlung der Brüder Mannesmann AG am 30.08.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4, 5 § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Das Geschäftsjahr 2010 entspricht nicht unseren Erwartungen. Obwohl trotz des bekannten schwierigen Marktumfelds der Umsatz um 5,3% auf 65,6 Mio. Euro gestiegen ist, fiel das Konzern-Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 1,1 Mio. Euro negativ aus. Bei einem Ergebnis je Aktie von minus 0,38 Euro wird demzufolge auch wieder keine Dividende gezahlt. Schwerwiegende Managementfehler sind nicht auszumachen, daher wird der Vorstand, in persona Jürgen Schafstein und Bernd Schafstein, entlastet
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion nach Gesetz und Satzung angemessen vorgenommen und einen transparenten Bericht seiner Tätigkeit vorgelegt.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen Morison AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Da diese Gesellschaft schon seit einigen Jahren damit beauftragt wird, sollte über einen Wechsel nachgedacht werden.
TOP 6
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 HGB zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Sätze 5 bis 8 HGB
Ablehnung
Begründung:
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter mit fixer und variabler Komponente stellt die gesetzliche Regel dar, wird vom Corporate Governance Codex gefordert und von Unternehmen auch zumeist befolgt. Die Aktionäre erwarten in puncto Vorstandsvergütung mehr Transparenz als es der Abstimmungsvorschlag vorsieht. Zwar ist die Vergütungshöhe des aus zwei Personen bestehenden Vorstands noch abzuschätzen, aber zu kritisieren ist, dass die Vergütung nur aus einem fixen Bestandteil besteht, aber keine am Unternehmenserfolg orientierte variable Komponente enthält.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital)
Ablehnung
Begründung:
Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals auch gegen Sacheinlage und mit Beschlussrechtsausschluss vor.
Dieses ist nach Auffassung der SdK eindeutig zu opulent, die diesbezüglich lediglich 10% für kleinere Arrondierungen des Beteiligungsbereichs akzeptiert. Größere Sacheinlagen sollten über die Tagesordnung einer HV mit entsprechender Berichterstattung erfolgen. Die vorgesehene Ermächtigungsdauer von fünf Jahren ist zu lang bemessen, da eine notwendige Flexibilität für Unternehmensentscheidungen auch bei kürzeren Laufzeiten erhalten bleibt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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