Hauptversammlung der Ralos New Energies AG am 31.08.11
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Vorstand seinen Aufgaben gerecht geworden, wofür der operative Turnaround im vergangenen Geschäftsjahr spricht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungspflicht nachgekommen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Ablehnung
Begründung: An der fachlichen Eignung von PWC für die Abschlussprüfung bestehen keine Zweifel. Jedoch sind neben der Abschlussprüfung noch weitere Beratungsdienstleistungen in einem Volumen von ca. 63% der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen getätigt worden. Da die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für eine strikte Trennung von Beratungsdienstleistung und Abschlussprüfung eintritt, kann dem Wahlvorschlag keine Zustimmung erteilt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RALOS Projects GmbH
Zustimmung
Begründung: Üblicher Vertrag innerhalb eines Konzernverbundes. Dieser dient auch der steuerlichen Optimierung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2011/1)
Ablehnung
Begründung: Für die Ablehnung sind mehrere Gründe ausschlaggebend. Zunächst liegt der anvisierte Vorratsbeschluss aus den TOP 6-8 mit 39% des Grundkapitals deutlich über der für die SdK tragbare Schwelle von 10% bzw. 25% des Grundkapitals. Darüber hinaus handelt es sich um wiederholte Beschlüsse, durch die der eigentliche Unternehmenszweck – die profitable Verwendung des vorhandenen Kapitals – zunehmend in den Hintergrund tritt. Obendrein ist der vorgesehene Bezugsrechtausschluss gegen Sacheinlage für die SdK nicht tragbar, da den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit genommen wird, den aus einer Kapitalerhöhung erlittenen Verwässerungseffekt zu kompensieren.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2011/II)
Ablehnung
Begründung: Zur detaillierten Begründung wird auf TOP 6 verwiesen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2011/III)
Ablehnung
Begründung: Zur detaillierten Begründung wird auf TOP 6 verwiesen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund des enthaltenen Bezugsrechtsausschlusses bei Ausgabe gegen Sacheinlage ab.
TOP 10
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Notwendige Bedingung zur Umsetzung von TOP 9.
TOP 11
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung der Aktienoptionen und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Von den bestehenden Aktienoptionsprogrammen ist keine positive Wirkung auf den Aktienkurs oder den Gewinn des Unternehmens ausgegangen. Zudem ist die Anreizwirkung solcher Programme aus anthropologischen Gründen fragwürdig. Da das Unternehmen auf absehbare Zeit keine Dividenden zahlen kann, verbieten sich Vergütungsformen, die zu einem Verwässerungseffekt für bestehende Aktionäre führen, von selbst.
TOP 12
Beschlussfassung über einen Segmentwechsel
Zustimmung
Begründung: Gegen den transparenzerhöhenden Segmentwechsel liegen keine Einwände vor.
TOP 13
Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Es ist nicht ersichtlich, aus welchem begründeten Anlass die fixe Vergütung des Aufsichtsrats verdoppelt werden soll. Darüber hinaus soll die variable AR-Vergütung, die die SdK im Interesse der Unabhängigkeit der AR-Mitglieder aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt, nicht nur beibehalten, sondern ebenfalls erhöht werden. Eine Zustimmung ist daher ausgeschlossen.
TOP 14
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Bedenken vor.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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