Hauptversammlung der Internolix Aktiengesellschaft am 26.08.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanlager e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst jeweiligem Lagebericht des Vorstandes für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der INTERNOLIX Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
Ablehnung
Begründung: Bei einem Konzerngewinn von EUR 0,19 pro Aktie entspricht die Ausschüttung von EUR 0,06 einer Quote von 32%. In Anbetracht einer nicht betriebsnotwendigen Liquidität von annähernd EUR 5 Mio (laut Gutachten) und dem bevorstehenden Squeeze-out plädiert die SdK für eine deutlich höhere Ausschüttung.
TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Trotz der Finanzkrise, eines fortgesetzten Preiswettbewerbs und erhöhter Werbeaufwendungen konnte Internolix den Umsatz deutlich steigern und bei einem Jahresüberschuss eine Umsatzrendite von über 20% erreichen. Damit scheint der Vorstand seinen Aufgaben verantwortungsvoll nachgekommen zu sein.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Trotz der Finanzkrise, eines fortgesetzten Preiswettbewerbs und erhöhter Werbeaufwendungen konnte Internolix den Umsatz deutlich steigern und beim Jahresüberschuss eine Umsatzrendite von über 20% erreichen. Damit scheint der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten verantwortungsvoll nachgekommen zu sein.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Nach aktuellem Kenntnisstand besteht kein Grund zur Beanstandung der Prüfung. Da Dr. Kruse und Partner jedoch auch das Gutachten zur Unternehmensbewertung (Abfindungsgutachten) erstellt hat, besteht das Risiko eines Interessenkonflikts.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INTERNOLIX AG auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)
Ablehnung
Begründung: Die Barabfindung erscheint der SdK zu niedrig.
Methodisch erscheint das Vorgehen korrekt zu sein.
Positiv anzumerken ist, dass die Kritik des gerichtlich bestellten Gutachters in Bezug auf die Behandlung der Verlustvorträge und der Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes aufgenommen wurde und zu einem höheren Abfindungsangebot geführt hat.
Die Hauptkritik der SdK richtet sich deswegen gegen die zu Grunde gelegt Geschäftsentwicklung. Während Internolix den Umsatz in den Jahren 2005 bis 2010, trotz der Finanzkrise, verdoppelt hat, geht die Umsatzplanung für die Jahre 2011 bis 2016 nur von einem (gesamten) Wachstum von 9,4% aus. Trotz bestehender Risiken (Wegfall von Kunden usw.) erscheint dies zu konservativ.
Legt man ein jährliches Umsatzwachstum von 5% zu Grunde, ergäbe sich (bei gleichen sonstigen Parametern) ein Abfindungspreis von EUR 2,64 und bei 7% bzw. 10% jährlichem Wachstum Abfindungspreise von EUR 2,88 bzw. EUR 3,28 – deutlich über den vorgeschlagenen EUR 2,21.
Die SdK behält sich vor, in Abhängigkeit des Verlaufs der HV und weiteren Erklärungen, ihr geplantes Abstimmungsverhalten in diesem Punkt zu ändern.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|