Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 22. August 2011 in Flensburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlagebe-richts für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Herr Müller ist erst seit Oktober 2010 im Unternehmen und treibt seither die Restrukturierung voran, so dass Herr Müller aus Sicht der SdK zu entlasten ist. Die übrigen Vorstandsmitglieder müssen aus SdK-Perspektive die Verantwortung für die möglicherweise sogar bestandsgefährdenden Fehlentwicklungen übernehmen und sind daher nicht zu entlasten.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten pflichtgemäß erfüllt. Der Aufsichtsrat hat, ausweislich seines Berichts, die Restrukturierung eng begleitet und umfangreiche Aktivitäten entwickelt. Dieses hat sich nicht zuletzt in der hohen Sitzungsfrequenz mit elf Sitzungen niedergeschlagen. Ungeklärt ist die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat für das operative Desaster, hier erhebt der Aufsichtsrat berichtsgemäß zumindest keine Vorwürfe gegen den Vorstand.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare au-ßerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen Herrn Bensing bestehen seitens der SdK keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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