Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.08.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Leica Camera AG am 12.08.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts:

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es ist sinnvoll, nach den vielen Jahren des Leidens den Aktionären bei vollen Kassen und abgetragenen Schulden jetzt einen „gehörigen Schluck aus der Flasche“ zu gönnen.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die im letzten Geschäftsjahr geschaffenen Grundlagen genutzt und mit einem verdoppelten Umsatz und einem vervielfachten Gewinn etwas erreicht, was man schon lange nicht mehr geglaubt hat.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Es sieht so aus, als hätte der AR seinen satzungsgemäßen Aufgaben voll entsprochen – und da außer der unter der TOP 7 anstehenden höheren Vergütung nichts für die Gesellschaft negatives ansteht (Squeeze out o.ä.), kann dieses Jahr mit gutem Gewissen Entlastung erteilt werden – natürlich wieder mit der Ausnahme von Herrn Thomas, (Vorstand des ehemaligen Großaktionärs Hermes) der wahrscheinlich wieder durch Abwesenheit glänzen wird.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Es steht der Wahl des Abschlussprüfers BDO nichts im Wege.

TOP 6
Beschluss über das Unterbleiben der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2011/2012 bis 2015/2016

Ablehnung
Begründung: Hier soll eine Ausnahmemöglichkeit genutzt werden, die der Gesetzgeber für kleine familiengeführte AGs vorgesehen hat. Auch wenn der Großaktionär des öfteren so handelt, als sei Leica sein Familienunternehmen, so ist dem doch nicht so.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Mit der geplanten Erhöhung auf 30T€ je einfachem AR-Mitglied (und den üblichen Erhöhungen für Vorsitzenden und Stellvertreter) gönnt sich Leica AR-Vergütungen wie sie in MDAX Unternehmen vorkommen – davon ist die Leica aber noch weit entfernt.

TOP 8
Wahl des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Herr Thomas hat seit Jahren durch Abwesenheit geglänzt. Es ist unverständlich, welche Funktion über die eines Abnehmers heraus Herr Thomas im AR einnehmen soll. Auch von Herrn Skrein-Bembulla ist außer seinem Wohnsitz nichts näheres bekannt, was ihn für den AR der Leica notwendig machen würde, eher ist seine Nähe zum Großaktionär zu befürchten und somit ist weiterhin kein echter unabhängiger AR-Vertreter für die Minderheitsaktionäre vorhanden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.