Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft am 16.08.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft
Ablehnung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende ist durch Entscheid der BAFIN – Dividendensperre - zwar untersagt, der Vorstand hat es aber unterlassen, diese Entscheidung nach Wechsel des Shareholders aufheben zu lassen. Der Konzernüberschuss beläuft sich, wenn auch mit einer Wertaufholung über 20,06 Mio. EUR, auf 22,184 Mio. EUR. Das entspricht einem Ergebnis von 7,25 EUR je Aktie. Eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn wäre zwingend geboten gewesen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung Wenn auch an sich ein durchaus erfolgreiches Geschäftsjahr zu bewerten ist, lässt allein die Tatsache, dass mit Sicherungsgeschäften bzw. derivaten Finanzkontrakten, die in keinem Zusammenhang mit dem operativen Unternehmensgeschäft standen, in 2010 ein Verlust von 11,4 Mio. EUR zu verzeichnen ist, erhebliche Zweifel an einer sachgerechten Ausübung des Mandats zu. Darüber hinaus ist das Versäumnis, die Dividendensperre aufheben zu lassen und eine angemessene Dividende auszuloben, zu bemängeln.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Es kann nicht davon ausgegangen werden, das der Aufsichtsrat seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion gerecht geworden ist, wenn geduldet wird und wurde, dass das Unternehmen Zins/Währungsswaps ohne ein entsprechendes operatives Grundgeschäft mit EURO und Schweizer Franken betreibt, was in 2010 zu Verlusten von 11,4 Mio. EUR geführt hat.
Darüber hinaus wäre es die Pflicht des Aufsichtsrats gewesen, sicherzustellen, dass nach Wechsel des Shareholders durch den Vorstand die Aufhebung der Dividendensperre bei der BAFIN beantragt wird.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Wechsel der Wirtschaftsprüfer auf die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf nach 10 Jahren Prüfungstätigkeit durch KPMG wird begrüßt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe GmbH
Ablehnung
Begründung: Wenn auch grundsätzlich nichts gegen einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag einzuwenden ist, muss doch davon ausgegangen werden, dass die hier ausgelobte Garantiedividende nicht dem tatsächlichen Unternehmenswert entspricht und in einem Spruchverfahren zu überprüfen sein wird.
TOP 7
Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG
Zustimmung
Begründung: Der Einleitung einer Sonderprüfung zur Prüfung möglicher Pflichtverletzungen durch Vorstand und Aufsichtsrat in Zusammenhang mit Erwerb und anschließender Veräußerung von 1.075.888 W.E.T.-Aktien sowie der Durchführung von Sicherungsgeschäften bzw. derivaten Finanzkontrakten, die in 2010 zu einem Verlust von 11,4 Mio. EUR führten, wird zugestimmt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Dritte wegen Verletzung der Geschäftsführung bzw. Überwachungspflichten bzw. Sondervorteilsnahme (§ 147 Abs. 1 AktG)
Zustimmung
Begründung: Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist zwingend geboten, sofern das Ergebnis der Sonderprüfung die Verletzung von Pflichten von Vorstand und/oder Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche durch die Gesellschaft (§ 147 Abs. 2 AktG)
Zustimmung
Begründung: Zur Durchsetzung der Geltendmachung von Ersatzansprüchen zwingend geboten, sofern das Ergebnis der Sonderprüfung die Verletzung von Pflichten von Vorstand und/oder Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt.
TOP 10
Abberufung zweier Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat.
Zustimmung
Begründung: Es besteht der dringende Verdacht, dass die beiden Mitglieder des Aufsichtsrats, Dr. Hasselkus und Dr. Moll ihre Aufsichtspflicht verletzt und Entscheidungen getroffen haben, die nicht im Interesse aller Anteilseigner waren und so zum Nachteil der außenstehenden Aktionäre gereichen.
Auch dem Vorschlag, bei deren Abberufung stattdessen Herrn Marco Ranalli als Vertreter des Großaktionärs sowie Herrn Jens Jüttner als Vertreter der außenstehenden Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, wird zugestimmt.
TOP 11
Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie Änderung von § 10 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Zur Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung der Interessen aller Aktionäre ist die Aufstockung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder durchaus zweckmäßig.
TOP 12
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der hier vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken, sofern die Gesamtzahl der von ihnen bereits ausgeübten Mandate im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bleibt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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