Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.08.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der centrotherm photovoltaics AG am 18.8.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt die Ausschüttung einer Dividende von 0,70 € / Aktie, also in Höhe von insgesamt 14.813.667,40 € vor. Damit bleibt die Ausschüttungsquote unter den Erwartungen der SdK. Allerdings ist positiv anzumerken, dass die Gesellschaft erstmalig eine Dividende auszahlt. Aus diesem Grund ist dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Im Hinblick auf die positive Ergebnis- und Umsatzentwicklung im Unternehmen bestehen für die SdK keine Bedenken, dem Vorstand die Entlastung zu gewähren.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in immerhin neun Sitzungen und in weiteren Abstimmungen mit dem Vorstand seine Prüf- und Beratungspflichten wahrgenommen. Bei den Aufsichtsratssitzungen waren stets sämtliche Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Interessenskonflikte sind dabei nicht aufgetreten. Es besteht seitens der SdK kein Anlass, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015

Ablehnung
Begründung: Es ist die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, dass der Vorstand seine Vergütung individualisiert offen zu legen hat. Gerade in Zeiten, in denen der Gesetzgeber sogar die Möglichkeit eröffnet, das Vergütungssystem an sich der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen, kann eine Befreiung von der individualisierten Offenlegung nicht zugestimmt werden. Eventuell beeinträchtigte Persönlichkeitsrechte einzelner Vorstandsmitglieder müssen hinter dem Prüfungsinteresse der Aktionäre zurücktreten.

TOP 6
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der wieder zu bestellende Abschluss- und Konzernabschlussprüfer hat im Berichtsjahr 2010 für die durchgeführten Abschlussprüfungen Gebühren in Höhe von 350.000,00 € abgerechnet. Im selben Zeitraum wurden Bestätigungs- und Bewertungsleistungen in Höhe von 122.000,00 € und sonstige Leistungen in Höhe von 124.000,00 € in Rechnung gestellt. Damit stehen der Wert der Abschlussprüfungen zu den sonstigen Leistungen in einem krassen Missverhältnis und führen letztendlich auch dazu, dass an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Zweifel bestehen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2011/I), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das bestehende genehmigte Kapital soll aufgehoben und neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Dabei soll sich die Ermächtigung auf rund 7,5 % des vorhandenen Grundkapitals beschränken. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ausgeschlossen werden, jedoch beschränkt sich dieser Ausschluss auf höchstens 10 %. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen kann das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen werden. Trotz des genannten Bezugsrechtsauschlusses hält sich die Kapitalmaßnahme im Rahmen des Üblichen und kann daher akzeptiert werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.