Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.07.11



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Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen AG am 28.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2010/2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zur Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Antrag auf Einzelentlastung

Ablehnung
Begründung: Herr Schreier kann nicht entlastet werden. Trotz der größten Kapitalerhöhung in der Geschichte der Gesellschaft, der Reduktion der Schulden konnte eine Kompensation der Verluste aus dem Maschinenbaugeschäft nicht kompensiert werden. Darin schlägt sich in beeindruckender Weise zweierlei nieder: - Die Gesellschaft ist nach wie vor vom Geschäftsmodell nicht richtig ausgerichtet. Hauptproblem scheint hierbei zu sein, dass selbst beim Nachfragerückgang oder einer Rezession im Maschinenbau Überkapazitäten aufrechterhalten werden müssen, um einen nachfolgenden Nachfrageaufschwung auch befriedigen zu können, da die Nachfrager wohl keine Wartezeiten akzeptieren. Die in diesem Sinne nicht rechtzeitige Bedienung der Nachfrage soll angeblich mit umgehenden Marktverlust bestraft werden. - Herr Schreier verschließt in technischer Verliebtheit vor diesen Problemen die Augen und - anders kann man dies nicht mehr beschreiben - dilettiert nach der Methode von \"trial and error\" bei der neuen strategischen Ausrichtung. Wieso die Erkenntnis, dass man konjunkturell anfälliges Geschäft durch Services glätten kann, so spät kommt, dass es einer derartig großen Kapitalerhöhung bedurfte, um das Unternehmen vor dem Untergang zu bewahren.

Zustimmung
Begründung: Die anderen sind zu entlasten, da diesen relativ jungen Vorständen, die jahrzehntealte fehlerhafte und einseitige/zu einseitige strategische Ausrichtung nicht angelastet werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Bei der dokumentierten Lage der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat schwerlich seinen Verpflichtungen nachgekommen. Was hat der Aufsichtsrat bei der strategischen Schieflage der Gesellschaft überhaupt gemacht, um diese Probleme zu lösen. Es wird doch wohl nicht Strategie des Aufsichtsrat sein, bei jeder Rezession eine gigantische Kapitalerhöhung wie die im vorigen Jahr durchzuführen, nur um das offensichtlich sehr risikoreiche Maschinenbaugeschäft um jeden Preis aufrechtzuerhalten.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer geeignet. Jedoch betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen ca. 50% gemessen am Honorar für die Abschlussprüfung. Die SdK hält allenfalls einen Anteil von 25% gemessen am Prüfungshonorar für sonstige Leistungen für angemessen, um einerseits zu vermeiden, dass der Prüfer seine eigene Leistung prüfen muss und damit in Interessenkonflikte gerät und zum anderen ein Preisdumping bei der Abschlussprüfung zu vermeiden, in dem Prüferhonorare nicht auskömmlich kalkuliert werden, weil es Kompensationsleistungen aus anderen Beratungsleistungen gibt.

TOP 5
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: - Gegen Hrn. Dr. Meyer bestehen keine Bedenken. - Gegen Frau Föns Schröder bestehen auch vor dem Hintergrund der Anzahl der bereits bestehenden Mandate keine Bedenken. Frau Föns Schröder kommt aus dem operativen Geschäft mit einschlägiger Erfahrung im Aufbau und hat - davon konnte die SdK sich überzeugen - hohe analytische Fähigkeiten und eine schnelle Auffassungsgabe. Nach dem Eindruck der SdK ist diese Kandidatin durchaus aus Überzeugung bereit, das natürliche, kritische, aber konstruktiv kritische Gegengewicht zum Vorstand zu stellen. Darüber hinaus hat die SdK die Auffassung gewonnen, dass Föns Schröder kein Mandat übernehmen würde, welches diese nicht oder nicht mehr würde bewältigen können.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Es kann doch nicht der Ernst der Verwaltung sein, dass konjunkturanfällige Druckmaschinengeschäft um das ebenso konjunkturanfällige Print Medien Geschäft zu ergänzen, anstatt komplementäre Geschäftsfelder in Branchen/Zielgruppen zu suchen, die weniger konjunkturanfällig sind. Hier könnte die Gesellschaft doch ihr so hoch gelobtes technisches Know-How einsetzen. Vernünftig scheint hingegen die Erweiterung auf Dienst- und Beratungsleistungen zu sein, da aus anderen Branchen bekannt ist, dass gerade in Zeiten der Rezession Neuinvestitionen zurückgestellt, Beratungsleistungen, über die aber schnelle Einsparungen über Optimierung der bestehenden Anlagen realisiert werden können, stattdessen erfolgen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bereits bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2009), sowie Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, und Änderung der Satzung bzw. der Fassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Nach der gigantischen Kapitalerhöhung im letzten Geschäftsjahr sollte die Verwaltung erst einmal zeigen, dass diese in der Lage ist, ein tragfähiges, die Rezessionsrisiken integrierendes Geschäftsmodell zu implementieren, bevor wir Aktionäre einen \"Kapitalvertrauensvorschuss\" gewähren, der am Schluss dann wieder dazu dient, die Verluste aus dem Maschinenbaugeschäft zu kompensieren.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.