Hauptversammlung der BKM Bausparkasse Mainz am 26.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des
Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung:
Die SdK fordert eine Vollausschüttung des Bilanzgewinnes. Seit dem Jahr 2006 hat die Gesellschaft keinerlei Dividende mehr ausgeschüttet, obwohl die Gesellschaft in jedem Jahr - selbst in den Jahren der Finanz- und Kapitalmarktkrise - Gewinne erzielt hat. Die durchschnittliche jährliche Ausschüttungsquote in den Jahren 2002 bis einschließlich 2010 beträgt 12,53% gemessen am Jahresüberschuss; im selben Zeitraum ist eine durchschnittliche jährliche Thesaurierungsquote gemessen am Jahresüberschuss 83,79% zu verzeichnen. Das gesamten Eigenkapital stieg trotz Finanz- und Wirtschaftskrise von € 85.422.072 im Jahre 2002 auf € 104.830.119 gestiegen. Eine weiterer Thesaurierungspolitik wird den Interessen der Aktionäre an Teilhabe nicht gerecht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Ablehnung
Begründung:
Der Vorstand hat offenbar - bis auf eine exzessive Thesaurierungspolitik - keinerlei tragfähige Geschäftskonzepte für die Gesellschaft. Seit dem Jahre 2006 befinden sich die relevanten Bilanz- und Finanzkennzahlen im Rücklauf. Die Rendite des Grundkapitals beträgt für das Jahr 2010 exceptionelle 0,42%, die Gesamtkapitalrendite ganz 0,11%. Auch im Betrachtungszeitraum von 2002 bis 2010 sehen die Kennzahlen nicht wirklich besser aus: die durchschnittliche Rendite des Grundkapitals beträgt über den benannten Betrachtungszeitraum jährlich 9,9%, die Gesamtkapitalrendite 2,3% jährlich, was gerade einmal die politisch berechnete Inflation deckt.
Es fällt auf, dass die Verwaltung seit dem Einbruch im Jahre 2006 die Gesellschaft weder im Griff hat noch in den Griff bekommt.
Angesichts solch fragwürdiger Zustände ist der Bericht des Vorstandes nur noch als dürftig zu bezeichnen; Visionen fehlen gänzlich.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Ablehnung
Begründung:
Angesichts der vorbezeichneten Entwicklung erschließt es sich nicht, wo, wie und wann der Aufsichtsrat überwacht und beraten haben will. Der Bericht des Aufsichtsrates, der gerade einmal einen Umfang von weniger als 1,5 Seiten einnimmt, ist wort- und papiergewordene Aussagelosigkeit. Kein Wort dazu, wie man aus dem wirtschaftlichen Rückschritt herauszukommen gedenkt, wie man aus der Gesellschaft wieder ein den Anforderungen des Kapitalmarktes rentierliches Unternehmen machen will, ob beispielsweise - dies wird eine zentrale Frage sein - das Geschäftsmodell überhaupt tragfähig ist oder Veränderungen benötigt. Wenn der vorgelegte AR-Bericht ein Spiegel für die Güte der Aufsichtsratsarbeit sein sollte, dann mag dieser Aufsichtsrat alles, aber keinesfalls die diesem nach Gesetz zukommende Verpflichtungen erfüllt haben. Statt dessen wird in schöner regelmäßiger Übung die Thesaurierungsneurose gepflegt. Auf § 254 AktG wird ausdrücklich hingewiesen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Gegen den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer bestehen keine Bedenken; insbesondere hat der Abschlussprüfer keine sonstigen Leistungen neben der Abschlussprüfung erbracht.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung:
· Zwar sind beide Kandidaten erst seit dem 22.06.2010 Mitglied im Aufsichtsrat und können deswegen nur bedingt für die schlechte Lage des Unternehmens in die Verantwortung genommen werden.
· Jedoch sind beide Kandidaten als Vorstandsmitglieder der INTER-Versicherungsgruppe operativ tätig und überschreiten mit den bereits übernommen Mandaten die von der SdK als sinnvoll erachtete Obergrenze von 3 Mandaten, ohne Rücksicht auf die Konzernzugehörigkeit.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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