Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.07.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG am 27.07.11

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt, da er die Maßnahmen in einem sicher schwierigen Umfeld der Mineralwasserbranche vorantreibt. Allerdings bleiben Restzweifel, ob die Umsetzung nicht in einem höheren Tempo durchgeführt werden müsste. Auf der Hauptversammlung wird zu hinterfragen sein, wie die Marktanforderungen mit den Gegebenheiten der Produktionsstätten mittelfristig in Einklang zu bringen sind, um die Gesellschaft auf einen profitablen Kurs zu bringen. Hier bedarf es eines überzeugenden Konzeptes und nicht verbaler Erklärungen für witterungsbedingte Abweichungen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat wird entlastet, da er die Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft stets wahrgenommen hat. Allerdings sollte hier mehr Mut für eine strategische Umsetzung eines Zielkonzeptes sichtbar werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Gegen die Kandidaten bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Ablehnung der Ernst & Young GmbH resultiert aus der aus Sicht der SdK zu hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung, genauer für Steuerberatung. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um die Unabhängigkeit der Prüfung zu sichern. Außerdem ist auf der HV die langjährige Bindung der Prüfungsgesellschaft zu hinterfragen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ablehnung
Begründung: Für den Erwerb eigener Aktien besteht aus Sicht der Aktionäre absolut kein Bedarf. Übrige finanzielle Mittel sollte die Gesellschaft besser dahingehend verwenden, Ihre zukünftige Neuausrichtung zu optimieren.

TOP 7
Maßnahmen zur Flexibilisierung der Rücklagen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft

Zustimmung
Begründung: Gegen die Maßnahmen der Flexibilisierung der Rücklagen bestehen keine Bedenken.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung des Hotel- und Thermalbadbetriebs Teinach auf die Bad Hotel Teinach GmbH i.G. & Co. KG mit Sitz in Bad Teinach-Zavelstein und zur Ausgliederung des Hotelbetriebs Überkingen auf die Bad Hotel Überkingen GmbH i.G. & Co. KG mit Sitz in Bad Überkingen

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem TOP 8 zustimmen, da es sich hier um eine Neugliederung innerhalb des Konzerns handelt. Allerdings wird der Vorstand die Beweggründe dieser Maßnahme mit einer zielführenden Strategie erläutern müssen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.