Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.07.11



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Hauptversammlung der Alno AG am 14.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALNO AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die ALNO AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Der gesamte Vorstand ist urplötzlich entlassen worden. Mithin müssen schwerwiegende Verfehlungen vorgelegen haben, die sich nicht aus dem GB ergeben.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden verlängert und dann im April 2011 festgestellt, dass man den Vorstand austauschen muss. Damit hat er Geld der Gesellschaft verschwendet. Offensichtlich ist er nicht in der Lage die Belange der Gesellschaft in angemessener Weise zu beachten. Sonstige Aspekte die zu einer Entlassung führen mussten, sind nicht bekannt gemacht worden.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die generelle Eignung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers. Allerdings übersteigen die sonstigen Leistungen die von der SdK aufgestellte Quote von 25% um mehr als das doppelte.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 23. Juni 2010 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie des Bedingten Kapitals 2010 und über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011 sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Kapitalmaßnahmen von mehr als 10% des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Minderheitsaktionäre ab. Der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss gibt die Möglichkeit, das Bezugsrecht mit einer Auswirkung bis zu ca. 75% des Grundkapitals auszuschließen. Dies soll gerade hier geschehen, wie sich auf Seite 65 des GB ergibt. So soll ein Dept to Equity Swap gemacht werden und eine Kapitalerhöhung gegen Begebung von Wandelanleihen an den Mehrheitsaktionär oder von diesem zu benennenden Dritten unter Ausschluss des Bezugsrechtes. Dies alles wurde vom Vorstand mit den Großaktionären vereinbart. Selbst und gerade bei einem Sanierungsfall sollen Kaptialbedarfe dieser Art nicht als Vorratsbeschluss, sondern als endgültiger Kapitalerhöhungsbeschluss mit Bezugsrecht über die HV beschlossen werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Kapitalmaßnahmen von mehr als 10% des Grund-kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Minderheitsaktionäre ab. Der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss gibt die Möglichkeit, das Bezugsrecht bis zu ca. 75% des Grundkapitals auszuschließen. Dies soll gerade hier geschehen, wie sich auf Seite 65 des GB ergibt. So soll ein Dept to Equity Swap gemacht werden und eine Kapitalerhöhung gegen Begebung von Wandelanleihen an den Mehrheitsaktionär oder von diesem zu benennenden Dritten unter Ausschluss des Bezugsrechtes. Dies alles wurde vom Vorstand mit den Großaktionären vereinbart.

Selbst und gerade bei einem Sanierungsfall sollen Kaptialbedarfe dieser Art nicht als Vorratsbeschluss, sondern als endgültiger Kapitalerhöhungsbeschluss mit Bezugsrecht über die HV beschlossen werden. TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht erkennbar, wie die genannten Personen mit ihren Berufen die Sanierung voran bringen können. Außerdem haben sie keine Erfahrung in vergleichbaren Gremien nach deutschem Recht. Schon keine Kenntnis der Rechtslage in Deutschland.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung wegen Sitzverlegung

Ablehnung
Begründung: Es ist bislang kein Grund für die Sitzverlegung bekannt. Es werden Gelder ausgegeben, die für die dringend notwendige Sanierung benötigt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.