Hauptversammlung der STRABAG AG am 22.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31. Dezember 2010, des mit
dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der im 5. Jahr nacheinander vorgeschlagenen Dividende von 1,04 € pro Aktie werden zwar nur ca. 4,5% des Konzernjahresüberschusses (KJÜ) ausgeschüttet, doch ist die deutsche STRABAG - immer noch - in der Endphase der Konsolidierung nach den Probleme zur Jahrtausendwende. Eine starke Kapitalausstattung ist in der sehr konjunkturabhängigen Bauindustrie geboten, zumal die Konjunkturprogramme in diesem Jahr auslaufen. Außerdem sind größere Projekte häufig vorzufinanzieren. Allerdings ist wiederum zu thematisieren, dass die Gesellschaft neben der guten Kursentwicklung in den vergangenen Jahren in der Zukunft auch eine angemessene Ausschüttungspolitik verfolgen sollte. Ähnlich wie die 93%-Konzernmutter STRABAG SE in Österreich (30-40% des KJÜ).
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Jahr wiederum ein gutes Ergebnis erzielt und den Ertrag gegenüber dem Vorjahr gesteigert bei vergleichbarer Gesamtleistung. Außerdem ist das Unternehmen mit seinem Fokus auf den Verkehrswegebau (einschließlich der regionalen Versorgung mit Baustoffen) und organisatorischen Weiterentwicklungen gut aufgestellt für die Zukunft. Zu bemängeln bleibt neben der sehr niedrigen Ausschüttungspolitik (s.o. TOP 2) das Fehlen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Konzernmutter STRABAG SE.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg der Gesellschaft beigetragen, auch wenn weiterhin zu vermuten ist, dass die wesentlichen Entscheidungen vom Vorstand eher mit der Konzernmutter abgestimmt werden. Zu bemängeln bleibt neben der Ausschüttungspolitik und dem Fehlen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auch die nicht individualisierte Vergütung des Vorstands, wobei die bisher fehlende langfristige Komponente ab 2011 wirksam werden wird. Abzufragen bleiben Erwerbsvorgänge von der Konzernmutter (Details zum Abhängigkeitsbericht).
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Warth & Klein pp. bestehen keine Bedenken. Sie sind im Baugewerbe mit spezieller Fachkunde und einem entsprechenden Renommee ausgestattet. Die bisherigen Prüfungen sind ohne Beanstandungen geblieben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Gewinnabführungsvertrages mit der STRABAG Pipeline- und Rohrleitungsbau GmbH
mit Sitz in Regensburg.
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um eine 100%-ige Tochtergesellschaft, so dass die Gewinnabführung die üblichen steuerlichen Vorteile nach sich ziehen wird und sinnvoll ist.
TOP 7
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Es wird ein Vertreter der Konzernmutter durch einen anderen ersetzt. Der Kandidat verfügt über langjährige qualifizierte Erfahrungen in der Bauwirtschaft.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von den Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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