Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft am 08.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Auch wenn sich die Ertragslage der Gesellschaft in 2010 geringfügig verschlechtert hat, kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden. Er hat die Gesellschaft unter den für den ÖPV geltenden Rahmenbedingungen gut aufgestellt und geführt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Kontroll- und Beratungsfunktionen im Interesse der Aktionäre wahrgenommen.
Top 4
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
Zustimmung
Begründung: Der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidat hat seine Erfahrungen und sein Know-how bereits in der Vergangenheit zum Wohl der Gesellschaft eingesetzt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Aus grundsätzlichen Erwägungen hält die SdK einen gelegentlichen Wechsel des Abschlussprüfers für sinnvoll und sachgerecht. Auf der Hauptversammlung wird die SdK der (Wieder)Wahl von PwG – bereits seit über 10 Jahren als Abschlussprüfer de BoGeStra fungierend- nur mit der Maßnahme zustimmen, dass die Verwaltung für 2012 die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers prüft und ggfs. der HV vorschlägt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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