Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.07.11



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Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 19.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse, erscheint insgesamt rückläufig. Allerdings liegen die erreichten Kennzahlen leicht über dem vom Vorstand prognostizierten Rahmen. Die Geschäftsentwicklung ist nicht zufriedenstellend, aber offensichtlich zumindest planmäßig. Es gibt daher für die SdK keinen Grund daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Geschäftsjahr 2010 zumindest ordnungsgemäß nachgekommen ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist im Berichtsjahr zu 5 ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. Der von ihm gegründete Personal- und Nominierungsausschuss traf sich einmal, der Prüfungsausschuss vier mal und der Ausschuss für Recht und Compliance ebenfalls vier mal. Es wurden darüber hinaus auch diverse Umlaufbeschlüsse gefasst und Gespräche mit Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen geführt. Aus Sicht der SdK ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten im Berichtsjahr 2010 ordnungsgemäß nachgekommen ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Einer Bestellung der PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 stehen keine Bedenken entgegen.

TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Ablehnung, mit Ausnahme der Wahl von Herrn Dr. Bernd Kuhn
Begründung: Die verantwortungsvolle Ausübung einer Aufsichtsratstätigkeit erfordert einen umfangreichen zeitlichen Einsatz. Daher fordert die SdK eine Obergrenze an Mandaten. Diese liegt bei operativ tätigen Aufsichtsräten bei insgesamt 3 Mandaten und bei sog. Berufsaussichtsräten bei insgesamt 5 Mandaten. Eine Unterscheidung zwischen konzernangehörigen und konzernfremden Mandaten erfolgt dabei nicht. Herr Dr. Conradi ist als Berufsaufsichtsrat bereits in 5 Gremien, Herr Dr. Hahn als Geschäftsführender Gesellschafter in 3 Gremien und Herr Klatten als Rechtsanwalt in 6 Gremien vertreten. Die von der SdK geforderte Grenze wird daher bei diesen 3 Kandidaten überschritten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Das beschriebene Vergütungssystem sieht neben einer Erfolgskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage auch eine solche mit einjähriger vor. Die SdK hält eine nur einjährige Bemessungsgrundlage mit der aktuellen Gesetzeslage für nicht vereinbar.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie des Bedingten Kapitals 2008/I und die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie anderen Finanzinstrumenten und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2011/I in Höhe von EUR 20.000.000,00 nebst entsprechender Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Bedingten Kapitalia werden mit den zum Teil nur modifizierenden Beschlussvorlagen insgesamt Bedingte Kapitalia in Höhe von ca. € 41,488 Mio. und damit ca. 48,74% mit der Möglichkeit des vollen Bezugsrechtsausschlusses des vorhergehenden Wertpapiererwerbes geschaffen. Dabei ist das bestehende Genehmigte Kapital über € 20,00 Mio. noch gar nicht berücksichtigt. Die SdK trägt generell nur Vorratsbeschlüsse bei Bezugsrechtsausschluss bis 10%, mit Bezugsrecht bis 25% mit. Größervolumige Vorhaben sollen nach Auffassung der SdK beim konkreten Anlass der Hauptversammlung vorgelegt werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005/I und die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie anderen Finanzinstrumenten und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2011/II in Höhe von EUR 15.000.000,00 nebst entsprechender Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: vgl. Begründung zu TOP 7

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.