Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.07.11



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Hauptversammlung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft am 14. Juli 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Gemessen am berichteten Konzernergebnis je Aktie von 2,34 € fällt die vorgeschlagene Auskehrung von 0,50 € pro Aktie zu gering aus. Die SdK fordert die in etwa hälftige Teilung des Konzernergebnisses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

TOP 3a
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand gelang es den Konzern mit Blick auf Umsatz, Ergebnis und Cashflow stabil durch ein weiterhin schwieriges Umfeld in der Gesamtwirtschaft sowie speziell auch der Schifffahrt zu lenke. Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend, die Bilanzsituation ebenfalls.

TOP 3b
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Ausweislich des nach wie vor knappen Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion wohl gerecht geworden zu sein.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht dabei insbesondere Steuerberatungsleistungen kritisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.