Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.07.11



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Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG am 19. Juli 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2010 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll gegenüber dem Vorjahr um 3 Cent auf 15 Cent je Aktie erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt leicht überproportional zum Ertragswachstum (Konzernjahresüberschuss + 24). Der Dividende kann zugestimmt werden, auch wenn die Ausschüttungsquote noch „Luft nach oben“ hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, trotz der allgemein angespannten Lage auf dem Gesundheitsmarkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft weiter zu verbessern. Mit der Aufgliederung des Klinikbetriebes in Marmagen ist die Basis für eine transparente und solide Entwicklung des Konzerns gelegt worden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben im Interesse der Aktionäre wahrgenommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Abschlussprüfer, der die Gesellschaft bereits seit deutlich mehr als 10 Jahren prüft, hat in 2010 für Beratungs- und Bewertungsleistungen u.ä. ein Honorar erhalten, das die Vergütung für die eigentliche Abschlussprüfung übertrifft. Selbst unter Berücksichtigung des Sonderfalls von Arbeiten im Rahmen der Ausgliederung des Klinikbetriebes in eine eigenständige GmbH ist die Vergütung für Nebenleistungen u.ä. nicht akzeptabel. Der Wiederbestellung der Kölner WP und StB Kurt Heller GmbH kann deshalb nicht zugestimmt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.