Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG am 07.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der
Lageberichte für die AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010
Zustimmung
Begründung: Trotzt Umsatzrückgang und Verringerung von Ergebnis vor
Steuern und Konzernergebnis ( hauptsächlich wegen weiterhin angespannter
wirtschaftlicher Lage in Spanien und Portugal, sowie nicht befriedigender
Nachfrage im Hauptmarkt Deutschland) soll eine Ausschüttung von 6,50 EUR
Dividendenrendite 5,9%) pro Stückaktie erfolgen und damit das
Dividendenniveau der vergangenen Jahre beibehalten werden. Die SdK sieht
dies als verträglich und fair an.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat der schwächeren Geschäftsentwicklung nicht
tatenlos zugesehen. Um die Schwierigkeiten in den unter TOP 2 genannten
Schlüsselmärkten zumindest teilweise zu kompensieren sind Maßnahmen
ergriffen worden, um konzerninterne Abläufe zu optimieren, Kosten zu
senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die internationale
Expansion wurde fortgeführt und in Bulgarien und Rumänien Filialen
eröffnet. In der Schweiz und in Belgien wurden Tochtergesellschaften
gegründet. Das Vertriebskonzept \"Concessions\" mit dem Bijou Brigitte
Artikel auf Verkaufsflächen externer Handelspartner angeboten werden (150
Standorte in Deutschland) wurde ausgebaut und auf Italien ausgedehnt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Wie aus den verfügbaren Unterlagen ersichtlich ist, hat der
3-köpfige Aufsichtsrat den Vorstand in dem erforderlichen Ausmaß beraten
und geführt. Es fanden 4 Sitzungen statt
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: In fachlicher Hinsicht ist der SdK nichts bekannt, was gegen
die Wiederwahl von Deloitte&Touche GmbH, Hamburg als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 spricht. Jedoch fällt
auf, dass 41,3% des Gesamthonorars (Vj. 35,2%) auf
Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen entfällt. Aus Sicht der
SdK stimmt die Honorarstruktur nicht. Ein Abschlussprüfer sollte prüfen
und nicht überwiegend beraten. Hier wird eine klare Trennung - nicht nur
personell - erwartet.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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