Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.11



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Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG am 07.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Trotzt Umsatzrückgang und Verringerung von Ergebnis vor Steuern und Konzernergebnis ( hauptsächlich wegen weiterhin angespannter wirtschaftlicher Lage in Spanien und Portugal, sowie nicht befriedigender Nachfrage im Hauptmarkt Deutschland) soll eine Ausschüttung von 6,50 EUR Dividendenrendite 5,9%) pro Stückaktie erfolgen und damit das Dividendenniveau der vergangenen Jahre beibehalten werden. Die SdK sieht dies als verträglich und fair an.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat der schwächeren Geschäftsentwicklung nicht tatenlos zugesehen. Um die Schwierigkeiten in den unter TOP 2 genannten Schlüsselmärkten zumindest teilweise zu kompensieren sind Maßnahmen ergriffen worden, um konzerninterne Abläufe zu optimieren, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die internationale Expansion wurde fortgeführt und in Bulgarien und Rumänien Filialen eröffnet. In der Schweiz und in Belgien wurden Tochtergesellschaften gegründet. Das Vertriebskonzept \"Concessions\" mit dem Bijou Brigitte Artikel auf Verkaufsflächen externer Handelspartner angeboten werden (150 Standorte in Deutschland) wurde ausgebaut und auf Italien ausgedehnt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Wie aus den verfügbaren Unterlagen ersichtlich ist, hat der 3-köpfige Aufsichtsrat den Vorstand in dem erforderlichen Ausmaß beraten und geführt. Es fanden 4 Sitzungen statt

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: In fachlicher Hinsicht ist der SdK nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl von Deloitte&Touche GmbH, Hamburg als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 spricht. Jedoch fällt auf, dass 41,3% des Gesamthonorars (Vj. 35,2%) auf Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen entfällt. Aus Sicht der SdK stimmt die Honorarstruktur nicht. Ein Abschlussprüfer sollte prüfen und nicht überwiegend beraten. Hier wird eine klare Trennung - nicht nur personell - erwartet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.