Hauptversammlung der A. Moksel AG am 1. Juli 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der HV der A. Moksel AG am 1. Juli 2011
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses:
Keine Beschlussfassung möglich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Gravierendes Fehlverhalten von Vorstand und Aufsichtsrat anlässlich der Sacheinlagen durch die Hauptaktionärin VION B.V. bleibt bis heute sanktionslos.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Gravierendes Fehlverhalten von Vorstand und Aufsichtsrat anlässlich der Sacheinlagen durch die Hauptaktionärin VION B.V. bleibt bis heute sanktionslos.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: BDO ist auch der Abschlussprüfer der Muttergesellschaft VION B.V. Im Interesse der freien Aktionäre ist eine Abschlussprüfung durch einen unabhängigen Prüfer wünschenswert.
TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Auch wenn das „Squeeze out“ eine gesetzlich mögliche Maßnahme darstellt, ist er unter anderem wegen der zweifelhaften Vorgeschichte der Gesellschaft vorliegende nicht hinzunehmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|