Hauptversammlung der Köln Düsseldorfer Rheinschifffahrts AG am 14.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Umsatz konnte gegen den Markttrend gesteigert werden, das Ergebnis halbierte sich aufgrund ungünstiger externer Faktoren. Zukunftsinvestitionen wie die Rheinfantasie und der Bereederungsservice wurden mutig in Angriff genommen.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Wesentlichen Entscheidungen, die die langfristige Profitabilität der Gesellschaft absichern, wurden in dem geschäftsmäßig kritischen Jahr 2010 getroffen. Dazu gehören der Bau eines neuen Tagesausflugschiffs (Rheinfantasie) rechtzeitig zur BUGA in Koblenz sowie der Aufbau eines Bereederungsservices für Dritte.
TOP 4
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung: Zustimmung oder Ablehnung wird von der persönlichen Präsentation der Kandidaten abhängig gemacht werden sowie von den vorgestellten Kriterien, nach denen die Kandidaten für den Aufsichtsrat ausgewählt worden waren.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers umfassen fast 50% des Gesamtbudgets. Sie enthalten zudem 68 T€ Steuerberatungskosten. Für das laufende Jahr soll der Abschlussprüfer gewechselt werden. Außerdem werden die wegen einer Sondersituation (MS Astor, MWst-Problematik im internationalen Geschäft) entstandenen Steuerberatungskosten in 2011 nicht wieder entstehen. Die Gesellschaft geht nur noch von sehr geringen Kosten aus.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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