Hauptversammlung der Hornbach Holding Aktiengesellschaft am 08.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Lageberichts für die HORNBACH HOLDING
Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010/2011, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010/2011
Zustimmung
Begründung: Unter Berücksichtigung der Auszahlung bei der Baumarkt AG liegt der Anteil im 40 % -Bereich
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010/2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat eine hervorragende Arbeit geleistet
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010/2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Verpflichtung zur Beratung und Beaufsichtigung der Verwaltung voll nachgekommen
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung unter Vorbehalt
Begründung: Sollte die KPMG seit mehr als 10 Jahren die Bücher des Unternehmens prüfen so werden wir ablehnen
TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Zustimmung unter Vorbehalt
Begründung: Wenn das Unternehmen seit mehr als 10 Jahre als WP bestellt wurde so werden wir ablehnen
TOP 7
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung von Vorstandsvergütungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich ein Opting out ab
TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem entspricht modernen Anforderungen
TOP 9
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von Berichtigungsaktien und die
entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft
Zustimmung
Begründung: Der Aktiensplit kann sich nur positiv auf den Kurs auswirken
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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