Hauptversammlung der Swarco Traffic Holding AG am 29.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SWARCO Traffic Holding AG,
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
zum 31. Dezember 2010 abgelaufene Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns kann nicht zugestimmt werden, da die SdK eine Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses in der Größenordnung von 40-60 % fordert. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund der Einbehaltung von Gewinnen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung wird zugestimmt, da der Vorstand seinen Aufgaben stets nachgekommen ist. Insbesondere ist aus Sicht der SdK die Integration der beiden Unternehmensteile und damit die Neuausrichtung vollzogen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichträte haben nach unserer Auffassung die Beratung, Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft wahrgenommen. Auf Grund der für uns doch überraschenden Niederlegung der AR-Mandate der Herren Prof. Dr. Büchelhofer und Dr. Noeztold sind hier jedoch Antworten auf der HV erforderlich.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich bestehen gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers keine Bedenken. Aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung, insbesondere für Steuerberatung, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag dennoch ab. Die SdK fordert eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 6 der Satzung - Zusammensetzung des
Vorstands, Geschäftsführung
Zustimmung
Begründung: Gegen die Satzungsänderung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten gibt es seitens der SdK keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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