Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.06.11



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Hauptversammlung der Baader Bank AG am 30.06.2011

Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Baader Bank AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es wird der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet. Die Ausschüttung von 12 Cent je Aktie ergibt eine rechnerische Ausschüttungsquote von 33% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Die Quote erscheint aufgrund der gegebenen Volatilität des Geschäftsmodells angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr steigern können und die Gesellschaft für die Zukunft eine interessante Aufstellung im Kapitalmarkt verpasst. Dies ist aufgrund des Wandels im ursprünglichem Geschäftsmodell eine sehr gute Leistung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäfte des Vorstands überwacht und ist stets beratend zur Seite gestanden. Es spricht nichts gegen eine Entlastung.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:
Zustimmung
Begründung: Die Kosten sind verursacht aufgrund von Anforderungen der Bundesbank, welche nur vom Abschlussprüfer Zahlen akzeptiert.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2007/I und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2011 sowie Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Eine Kapitalerhöhung in diesem Ausmaße sollte stets von einer seperaten Hauptversammlung beschlossen werden, bei welcher auch das genannte Investitionsobjekt vorgestellt wird. Ein Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage in dieser Höhe ist nicht zustimmungsfähig.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 1999 sowie Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung des bedingten Kapital 1999 und die dazugehörige Satzungsänderungen sind nötig, da das bedingte Kapital ausgelaufen ist.

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten, Änderung des Bedingten Kapitals 2005 und entsprechende Satzungsänderung.

Zustimmung
Begründung: Da hier unter 25% des bestehenden Grundkapitals an jungen Aktien ausgegeben werden können, und die Gesellschaft bisher seriös gewirtschaftet hat, erscheint die Ausgabe von wandel- bzw. Optionsanleihen angemessen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.