Hauptversammlung der DIC Asset AG am 05.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt deutlich über 50% - fast schon zu
hoch - , absolut ist die Dividende aber noch deutlich unter dem Niveau von 2005/2006.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die DIC Asset befindet sich weiter auf dem Weg der
Konsolidierung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Erkenntnisse, die gegen eine Entlastung des ARs
sprechen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Rödl&Partner prüfen seit 2001. Ein Wechsel ist überfällig.
TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Dr. Solf scheint als Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der
SV Holding den geeigneten Background zu haben.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und
Zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim
Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: Die DIC Asset hat sowohl 2010 als auch 2011 eine
Kapitalerhöhung durchgeführt. Jetzt über den Rückkauf eigener Aktien zu meditieren zeugt nicht von finanzplanerischer Weitsicht.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung
Eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Zwei Kapitalerhöhungen in zwei Jahren sollten reichen. Zudem
besteht immer noch ein nicht genutzter Rahmen von 13 Mio. Aktien.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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