Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.11



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Hauptversammlung der Fielmann AG am 07.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des zusammengefassten Lageberichtes für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern, des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll von € 2,00 auf € 2,40 angehoben werden und damit 83,4% des Jahresüberschusses ausgeschüttet werden, was angesichts der hohen Liquiditätsreserven von € 231,7 Mio. angemessen erscheint.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2010 konnten wiederum der Umsatz (um 4,3%)auf 993,7 Mio. und der Gewinn (um 4,8%) auf 120,8 Mio. gesteigert werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Neuwahl von Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung der Satzung in § 5 Absatz (3)

Zustimmung
Begründung: Es wird zwar die Schaffung eines genehmigten Kapitals auch mit einer Ermächtigung zum Beschlussrechtsausschluss vorgeschlagen aber in einer moderaten Höhe von 5.000.000,00, also in Höhe von gut 9% des bestehenden Grundkapitals, so dass selbst im Falle einer vollständigen Ausnutzung nur eine kleine Verwässerung des bestehenden Kapitals entstehen würde.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.