Hauptversammlung der Deutschen Immobilien Holding AG am 07.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lage-
und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung:
Wie im Vorjahr reicht die Gewinnsituation wieder für eine Dividendenzahlung. Der Jahresüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr sogar noch auf 4,7 M (nach 2,9 M) erhöht. Auch wenn dies im Wesentlichen auf das Beteiligungs- und Zinsergebnis zurückzuführen ist, so ist rechnerisch eine Dividende von (mindestens) 5 Cts. bei immer noch genügend Reserven für die Gesellschaft möglich und vertretbar. Da ein Gegenantrag angesichts der Mehrheitsverhältnisse (Großaktionär mit ca. 97 %) wenig sinnvoll erscheint, wird der SdK - Vertreter eine solche Dividende in der HV wie im Vorjahr anregen, ggf. wieder unter Verzicht des Großaktionärs.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat ein schwieriges Jahr recht erfolgreich hinter sich gebracht. Zwar zeigen die wesentlichen Kennzahlen ein uneinheitliches Bild, jedoch konnte immerhin das Konzernergebnis um gut 50 % gesteigert werden, vgl. TOP 2. Das Unternehmen scheint strategisch gut aufgestellt. Dies gilt vor allem für das Konzept, in unterschiedlichen Märkten und Assetklassen zu investieren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Schon der sehr ausführliche AR-Bericht zeigt, dass sich der AR zeitnah mit allen wesentlichen Kernthemen des Unternehmens befasst und den Vorstand gut beraten und kontrolliert hat. Der Wechsel des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Uhde (unmittelbar) auf den Vorsitz des AR wurde in der letzten HV ausdrücklich unterstützt, nicht zuletzt, weil Herr Uhde den Ruf genießt, nicht nur die Belange des beherrschenden Großaktionärs Zech im Auge zu haben.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
Die von KPMG erbrachten \"sonstigen Leistungen\" machen mit 129 T fast 80 % der Kosten für die Prüfung selber aus. Sollte in der HV keine hinreichende Begründung dafür erbracht werden, dass diese Leistungen von der Sache her zwingend durch den AP erbracht werden mussten, ist der TOP abzulehnen, da die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gewährleistet erscheint.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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