Hauptversammlung der UmweltBank AG am 30.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des
Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Berichts des Umweltrates jeweils für das Geschäftsjahr 2010 mit anschließender Aussprache
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Zustimmung
Begründung:
Von dem zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 5.503.696,25 € sollen 5.427.475,20 € ausgeschüttet werden. Dies entspricht knapp 99% des Gewinns. Da die Gesellschaft mit ausreichend Kapital ausgestattet ist, ist eine Ausschüttung in dieser Größenordnung nicht zu beanstanden, sondern ausdrücklich zu begrüßen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Nicht nur das Ergebnis 2010, sondern die gesamte positive Entwicklung der Gesellschaft seit 2006 sprechen dafür, dass der Vorstand konsequent gute Arbeit leistet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Der Bericht des Aufsichtsrats ist relativ ausführlich hinsichtlich der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Einzelnen. Zumindest dem Bericht zufolge scheint der Aufsichtsrat maßgeblich zum Erfolg der Gesellschaft in 2010 beigetragen zu haben. Was allerdings fehlt im Bericht ist die \"Unabhängigkeitserklärung\" sowie die Erklärung, wer nun als \"Finanzexperte\" gilt. Dies wird auf der HV noch zu erfragen sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Auf den ersten Blick spricht nichts gegen die erneute Bestellung von Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, als Abschlussprüfer 2011. Allerdings wird auch hier auf der HV nachzufragen sein, seit wie vielen Jahren die Gesellschaft nun schon prüft und ob zumindest die internen Prüfer regelmäßig wechseln.
TOP 6
Wahl bzw. Bestätigung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Auch hier scheint zunächst nichts gegen die Vorschläge der Verwaltung zu sprechen. Allerdings wurden sämtliche Aufsichtsratsmitglieder aufgrund von Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gerichtlich bestellt. Dem Geschäftsbericht sind hierzu keine Einzelheiten zu entnehmen, so dass auch dies auf der HV entsprechend hinterfragt werden muss. Bislang sind Gegenanträge bzw. Gegenvorschläge nicht bekannt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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