Hauptversammlung der AdCapital AG am 08.07.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AdCapital AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten
Lageberichts für die AdCapital AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Dividende plus Sonderdividende ergeben eine ordentliche
Kapitalverzinsung für den Aktionär.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Ablauf des Geschäftsjahres 2010 enthält keine Hinweise, die
gegen eine Entlastung der damaligen Vorstände sprechen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Verlauf des Geschäftsjahres 2010 lässt keine Umstände
erkennen, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung bei Einzelwahl, mit Ausnahme von Herrn Strüder.
Begründung: Herr Strüder ist der LBBW nahestehend. Die von der LBBW
gemanagten Spezialfonds der Gesellschaft erbringen nicht den von den
Aktionären erwarteten Ertrag.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der neue Abschlussprüfer hat zu einer Verbesserung der
Präsentation der Bilanz und des Geschäftsberichts 2010 beigetragen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Nr. 2 der Satzung der AdCapital
AG (Sitz der Gesellschaft)
Zustimmung
Begründung: Der Gewerbesteuerhebesatz ist am neuen Sitz günstiger.
Allerdings sollte die jährliche Hauptversammlung nicht am Sitz erfolgen,
sondern weiterhin am Ort einer deutschen Börse, da Tuttlingen für viele
Aktionäre eine beschwerliche Anreise zur HV bedeutet. Der
Aufsichtsratsvorsitzende sollte deshalb eine entsprechende Zusage abgeben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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