Hauptversammlung der bmp Aktiengesellschaft am 22.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Gründe für eine Versagung der Entlastung sind derzeit nicht ersichtlich. Die
notwendige Neuausrichtung erscheint sinnvoll und wurde beherzt in Angriff
genommen. Die Geschäftsentwicklung, auch in Q1 2011 ist erfreulich, obgleich nur
den Erträgen aus einer Neubewertung geschuldet.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Sofern man den formelhaften Beteuerungen im Geschäftsbericht Glauben schenken
mag, ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Beratungspflichten
nachgekommen. Also: Kein Grund für eine Nichtentlastung.
TOP 4
Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Gut, vom Gemischtwarenladen zum fokussierten Beteiligungsunternehmen. Media
steht im Vordergrund, also kann es auch Namen- (und damit Firmen-)bestandteil
sein.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 27. Juni
2006 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über
die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Vorratsbeschluss, der für eine Beteiligungsgesellschaft unternehmerisch sinnvoll ist.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Als nach eigenen Angaben mittelgroße Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft erscheint Verhülsdonk & Partner geeignet, bmp zu
prüfen. Steuer- und sonstige Beratungshonorare machen ca. 20% des Gesamthonorars aus. Das geht gerade noch, liegt zumindest unter der von der SdK geforderten Schwelle von 25%. Verhülsdonk & Partner prüft bmp unter 10 Jahre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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