Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der bmp Aktiengesellschaft am 22.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gründe für eine Versagung der Entlastung sind derzeit nicht ersichtlich. Die notwendige Neuausrichtung erscheint sinnvoll und wurde beherzt in Angriff genommen. Die Geschäftsentwicklung, auch in Q1 2011 ist erfreulich, obgleich nur den Erträgen aus einer Neubewertung geschuldet.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Sofern man den formelhaften Beteuerungen im Geschäftsbericht Glauben schenken mag, ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Beratungspflichten nachgekommen. Also: Kein Grund für eine Nichtentlastung.

TOP 4
Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Gut, vom Gemischtwarenladen zum fokussierten Beteiligungsunternehmen. Media steht im Vordergrund, also kann es auch Namen- (und damit Firmen-)bestandteil sein.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 27. Juni 2006 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Vorratsbeschluss, der für eine Beteiligungsgesellschaft unternehmerisch sinnvoll ist.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Als nach eigenen Angaben mittelgroße Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erscheint Verhülsdonk & Partner geeignet, bmp zu prüfen. Steuer- und sonstige Beratungshonorare machen ca. 20% des Gesamthonorars aus. Das geht gerade noch, liegt zumindest unter der von der SdK geforderten Schwelle von 25%. Verhülsdonk & Partner prüft bmp unter 10 Jahre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.