Hauptversammlung der SIMONA AG am 1.7.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010, Vorlage des Lageberichts für die SIMONA AG und des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung liegt bei über 50 % des Konzerngewinns.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat nach dem Einbruch im Jahr 2009 durch die Rezession ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Die Arbeit ist daher nicht zu beanstanden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Er ist seinen Verpflichtungen zur Beratung und Beaufsichtigung des Vorstands nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die nicht individualisierte Veröffentlichung der
Vorstandsvergütungen
Ablehnung
Begründung: Ein Opting out ist grundsätzlich abzulehnen. Der Vorstand muss zu seinen Bezügen stehen - man sollte die Bezüge offen legen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Der Anteil des Honorares für Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen macht ca. 32% des Prüfungshonorares aus. Besonders schwer fällt hierbei ins Gewicht, dass auch Steuerberatungsleistungen erbracht wurden. Die SdK hält allenfalls einen Anteil von 25% gemessen am Prüfungshonorar als Honorare für sonstige Leistungen für akzeptabel.
Hintergrund ist, dass zum einen der Abschlussprüfer nicht seine eigene Leistung prüfen soll – ein Gesichtspunkt der augenscheinlich beim Erbringen von Steuerberatungsleistungen tangiert ist – zum anderen aber auch in der Verhinderung von Preisdumping im Bereich der Prüfungsleistungen, weil die Kompensation über die Vergütung „sonstiger Leistungen“ erfolgt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genantem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|