Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.06.11



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Hauptversammlung der Tipp24 SE am 29.6.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Tipp24 SE zum 31. Dezember 2010, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die nach der erfolgreichen Neuausrichtung des Geschäfts (weg von Deutschland in das europäische Ausland) Rekordzahlen des Vorjahres nochmals getoppt. So ist der Umsatz erneut um gut 15 %, das EBIT sogar um von 23 Mio. auf über 30 Mio. € gestiegen. Damit kann einer Entlastung erneut nicht widersprochen werden. Der SdK-Vertreter wird allerdings wie im Vorjahr auf die weiterhin unbefriedigende Gewinnverwendung hinweisen: Aufgrund der rechtlichen Risiken des Glücksspielstaatsvertrages werden weiterhin alle Gewinne bei der (britischen) MyLotto24 Limited thesauriert (geparkt). Die AG hat dagegen wieder nur eine ausgeglichene Bilanz, so dass keine Dividende ausgeschüttet werden kann. Die SdK erwartet daher wie im Vorjahr Absichtserklärungen dergestalt, dass die in UK aufgelaufenen Beträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeschüttet werden. Ferner wird die Zustimmung von einer aussagekräftigen Kommentierung eines aktuellen Urteils und dessen Rechtswirkungen abhängig gemacht, wonach die o.g. Konstruktion ein \"Scheingeschäft\" darstelle.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fürdas Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in 11 (!) Sitzungen eingehend mit der derzeitigen Situation der Gesellschaft befasst; Schwerpunkte wurden vor allem auf die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung incl. der Frage des Wiedereintritts in Deutschland nach der aktuellen regulatorischen Situation gelegt. Der Bericht ist wie in den Vorjahren wieder sehr knapp gehalten. Die dortige Aufzählung der Beratungsschwerpunkte lässt aber erkennen, dass der Aufsichtsrat an den wesentlichen Themen und Entscheidungen des Unternehmens beteiligt war.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Bereits die Verfünffachung des Honorars des Abschlussprüfers Ernst & Young wurde im Vorjahr mit einmaligen Sondereffekten begründet. Nun sind die Gesamtkosten (incl. Ausland) nochmals um 25 % gestiegen. Vor allem aber fielen neben den Kosten für die Abschlussprüfung (Deutschland) von 100 T € für Steuerberatung weitere 59 T € und für sonstige Leistungen weitere ca. 680 T € an. Diese Relation lässt Interessenskollisionen befürchten, so dass die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gewährleistet erscheint, falls nicht in der HV eine sehr plausible Begründung für diese - jetzt offenbar zum Regelfall werdende - Sondesituationen gegeben wird.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Solange eine Dividendenzahlung aufgrund der besonderen derzeitigen rechtlichen Lage und auch mangels Bilanzgewinns nicht möglich ist, verbietet sich auch ein Aktienrückkauf. Vielmehr sollte zunächst die rechtliche und auch finanzielle Dividendenfähigkeit wiederhergestellt werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Gesellschaft das Kapital für die Rückkäufe auch erst vom Markt beschaffen müsste, vgl. TOP 6! Außerdem hielt die Gesellschaft bis Sept. 2010 4,5 % eigene Aktien, die sie zum Kurs von 25,- veräußerte. Die jetzigen Kurse sind beständig deutlich höher, so dass ein \"Wieder-Rückkauf\" wenig sinnvoll erscheint.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011/I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Inhaltlich wären die mit der Schaffung des neuen genehmigten Kapitals in der vorgeschlagenen Form verbundenen Bezugsrechtsauschlüsse von max. 10 % zwar jetzt innerhalb des von der SdK für akzeptabel gehaltenen Rahmens. Der TOP steht aber in Widerspruch zu dem Kapitalverwendungsbeschluss von TOP 5. Im Übrigen bestehen dieselben grundsätzlichen Bedenken wie bei TOP 5: Solange alle generierten Gelder b.a.w. über die englische Tochter verwendet und die dann erzielten Erlöse im Ausland thesauriert werden, bestehen erhebliche Bedenken gegen das Einbringen weiteren Kapitals. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass ein ähnlicher Kapitalbeschluss im Vorjahr mit den Stimmen des im Aufsichtsrat vertretenen Großaktionärs abgelehnt wurde!!

TOP 7
Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals I, die Ermächtigung zur Auflage eines neuen Aktienoptionsplans 2011, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011/I und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Im Prinzip kann schon auf die Begründung zu TOP 6 verwiesen werden. Außerdem soll das bedingte Kapital zur Bedienung eines neu zu schaffenden Aktienoptionsplanes genutzt werden. Die SdK lehnt aber Aktienoptionspläne als Vergütungsinstrument aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen generell ab.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung von § 9 Absatz (1) der Satzung – Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Eine Erweiterung des Aufsichtsrates von 3 auf 6 Mitglieder erscheint angesichts der Fülle an aktuellen Themen, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen der regulatorischen Situation in Deutschland, sachgerecht.

TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung (mit Einschränkung, vgl. Begr.)
Begründung: Gegen die zur Wahl stehenden 3 Neumitglieder sind keine fachlichen Anhaltspunkte ersichtlich. Für das Mitglied de Maizière wäre es aber die 10. Vertretung in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien, davon 5 als Vorsitzender und 2 als stellvertretender Vorsitzender. Daher erscheint fraglich, ob er der Gesellschaft in ausreichendem Rahmen zur Verfügung stehen kann, zumal auch hier seine Bestellung als Aufsichtsratsvorsitzender beabsichtigt ist. Insoweit wird Ablehnung vorgeschlagen, wobei von einer Einzelabstimmung ausgegangen wird.

TOP 10
Beschlussfassung über eine Änderung von § 15 Absatz (1) bis (4) der Satzung – Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die bisherige Zusammensetzung aus fixer und 2-fach (!) variabler Komponente soll zugunsten einer reinen Fixvergütung aufgehoben werden. Da dies einer langjährigen Forderung der SdK entspricht, wird der Vorschlag im Grundsatz begrüßt. Von der Höhe her ist der neue Grundbetrag mit 40000 € aber deutlich höher als das bisherige - in den letzten beiden Jahren auch regelmäßig erreichte - Maximum (fix + var.) von 27500,- €. Die Zustimmung wird also davon abhängig gemacht, dass in der HV eine positive Absichtserklärung zur mehrjährigen \"Laufzeit\" dieser neuen Regelung gemacht wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.