Hauptversammlung der Impreglon AG am 27.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des
zusammengefassten Lageberichts für die Impreglon SE und den Impreglon
Konzern für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Verwaltungsrats
für das Geschäftsjahr 2010, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Zwar wird mit der vorgeschlagenen Dividende von 0,12 € nur gut 30 % des Konzerngewinns ausgeschüttet. Es wird aber anerkannt und honoriert, dass die Gesellschaft nach 2 Jahren ohne Ausschüttung die Dividendenzahlungen im \"Turnaroundjahr\" unmittelbar wieder aufgenommen hat. Die künftige Dividendenpolitik der Gesellschaft wird in der HV hinterfragt.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des ehemaligen Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Nach dem sehr schwachen Jahr 2009 hat der Vorstand im Jahr 2010 einen bemerkenswerten Turnaround vollzogen. Quasi alle wesentlichen Kennziffern wurden erheblich verbessert. Das negative EBIT und das Konzernergebnis des Vorjahres konnten deutlich ins Positive gedreht werden. Gleichzeitig wurde der Nettoschuldenstand um 25 % verringert. Trotz der insgesamt sehr guten Zahlen wird die Zustimmung aber ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass der Vorstand auf der HV deutlich offener und aktionärsfreundlicher kommuniziert als im vergangenen Jahr.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des ehemaligen Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Zahlreiche Anhaltspunkte begründen die Befürchtung, dass der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und - vor allem - Kontrollpflicht nur sehr eingeschränkt nachkommt (bzw. nachkommen kann): Noch relativ \"harmlos\" ist, dass der AR einen externen Sitzungsleiter zur Durchführung der HV wählen lässt. Dieser beantwortet aber auch die an den AR gerichteten Fragen. Schwerwiegender ist der Umstand, dass der stellvertretende AR-Vorsitzende gleichzeitig als Investor Relations Manager für das Unternehmen tätig ist. Auch die AR-Vergütung von nur 5000,- € weckt Zweifel an der Unabhängigkeit.
TOP 5
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Zustimmung
Begründung:
Es kann auf die unter Zi. 3 gegebene Begründung verwiesen werden. Die geschäftsführenden Direktoren der in 2010 zur SE umgewandelten Gesellschaft sind personengleich (bis auf den hinzugekommenen Direktor Mildner) mit den früheren Vorständen der AG und haben deren Aufgaben fortgesetzt.
TOP 6
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Ablehnung
Begründung:
Es kann auf die unter Zi. 4 gegebene Begründung verwiesen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der SE sind personengleich mit den früheren Aufsichtsratsmitgliedern der AG und haben deren Aufgaben übernommen, so dass die o.g. Bedenken auch für die SE zunächst fortbestehen.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
Nach dem katastrophalen Ablauf der letzten HV (Wertgutachten zur Verschmelzung musste erst herbeigeschafft werden; Fragen wurden unvollständig bzw. ausweichend beantwortet; wesentliche Inhalte des Gutachtens erschienen dem anwesenden Prüfer unbekannt) erscheint ein Wechsel des Abschlussprüfers dringend erforderlich.
TOP 8
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Impreglon SE und Impreglon Oberflächentechnik GmbH
Zustimmung
Begründung:
Der Gewinnabführungsvertrag der 100% - Tochter Impreglon Oberflächentechnik GmbH auf die Konzernmutter trägt der Konzernstruktur Rechnung und ist sachgerecht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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